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Politik: Gleichgeschlechtliche Partnerschaft: Grünen-Politiker Volker Beck wirbt um breite Unterstützung für das geplante Gesetz

Der Rechtspolitiker der Grünen, Volker Beck, hat an die Union appelliert, dem geplanten Gesetz für gleichgeschlechtliche Partnerschaften keine Steine in den Weg zu legen. Wenn die CDU ihre Beschlüsse ernst nehme, "darf sie diese Initiative der rot-grünen Koalition nicht durchgängig blockieren", sagte Beck am Montag dem Tagesspiegel.

Von Matthias Meisner

Der Rechtspolitiker der Grünen, Volker Beck, hat an die Union appelliert, dem geplanten Gesetz für gleichgeschlechtliche Partnerschaften keine Steine in den Weg zu legen. Wenn die CDU ihre Beschlüsse ernst nehme, "darf sie diese Initiative der rot-grünen Koalition nicht durchgängig blockieren", sagte Beck am Montag dem Tagesspiegel. Die CDU hatte im April auf ihrem Parteitag in Essen in ihrem familienpolitischen Leitantrag unter anderem beschlossen, konkrete Diskriminierungen von Homosexuellen zu beseitigen. "Schwule und Lesben sind nicht klassisch links", erklärte der Grünen-Bundestagsabgeordnete. Jetzt könne die CDU ihre angekündigte Modernisierung unter Beweis stellen.

SPD und Grüne wollen ihre Gesetzesinitiative noch vor der Sommerpause beschließen, kündigte Beck an. Im Vorentwurf umfasst das Gesetz bereits jetzt 81 Seiten, Auswirkungen auf über 100 Gesetze sind darin enthalten. Ohne die Zustimmung des Bundesrates will die Berliner Regierungskoalition unter anderem die Familienmitversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung von schwulen und lesbischen Paaren neu regeln. Sie sollen künftig mit Ehegatten gleichgestellt werden. Bereits für September ist eine Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag geplant, bei raschem Vermittlungsverfahren mit dem Bundesrat könnte das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Auf die Zustimmung der Länderkammer ist die Koalition angewiesen, wenn es um steuerrechtliche Regelungen geht. Doch hofft Grünen-Politiker Beck auch hier auf Unterstützung aus dem Bundesrat, weil umgekehrt neue Rechte für eingetragene Partner entstehen. Sie müssen sich künftig bei Bedürftigkeit gegenseitig unterstützen, was etwa den Verlust von Sozialhilfe zur Folge haben kann. "Das bedeutet eine echte Einsparung für die Kommunen", sagte der Grünen-Politiker und komme damit auch den Interessen der Länder entgegen. Was die Unterstützung der Bundesländer für die Vorlage angeht, ist er sich aber nicht sicher: "Was die mitmachen und was nicht, kann man nicht sagen." Auch mit der Bundestagsopposition werde die Koalition "sehr ernsthaft" das Gespräch suchen.

Die Endfassung des Gesetzentwurfs wird gegenwärtig im Justizministerium erarbeitet. Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) sicherte den Rechtsexperten von SPD und Grünen zu, dass es auch für homosexuelle Soldaten eine Gleichstellung mit Ehepartnern geben soll. Während des Grundwehrdienstes würde das etwa schwule Soldaten betreffen, deren Lebenspartner ohne Einkommen sind. Mit Blick auf die in der Vergangenheit häufig vorgekommene Diskriminierung von Schwulen beim Militär sei das eine "Kehrtwendung", lobte Beck. Homosexuelle Lebengemeinschaften würden damit von der Bundeswehr "positiv anerkannt". In zahlreiche weitere Gesetze sollen Regelungen zu homosexuellen Partnerschaften aufgenommen werden.

Die Gesetzesinitiative der rot-grünen Regierungskoalition sieht unter anderem vor, dass eingetragene Partner künftig einen gemeinsamen Namen führen können. Auch soll es ein so genanntes "kleines Sorgerecht" geben, nach dem Alltagsfragen von Kindern in der Partnerschaft geregelt werden können. Als "wichtiges Signal für die Akzeptanz von Schwulen und Lesben" wertete Beck, dass auch Verwandtschaftsverhältnisse neu entstehen sollen. Grundsätzlich haben eingetragene Lebenspartner danach auch gemeinsame Familienangehörige, die dann mit dem anderen Partner als verschwägert gelten. Noch offen ist die Regelung zur Einbeziehung ausländischer Partner. Beck erwartet aber, dass es darüber mit Innenminister Otto Schily (SPD) "keinen Streit" geben wird.

Eingetragen werden soll die Homo-Partnerschaft aus Sicht von Beck dann künftig zweckmässigerweise beim Standesamt. Tatsächlich aber können die Länder selbst die "zuständige Behörde" bestimmen. Bayern, wo es den stärksten Widerstand gegen die Neuregelung gibt, könne "auch das Handels- oder Vereinsregister nehmen", sagte Beck: Doch an einer solchen Formalie wird der Bundesrat das Gesetz nicht scheitern lassen."

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