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Der Norden zockt anders - hier am Automaten in einem Sylter Spielkasino

© dpa

Glücksspiel: Kiel durfte Spielen im Netz erleichtern

Schleswig-Holstein hat mit der vorübergehenden Liberalisierung des Glücksspiels im Internet nicht das geltende allgemeine Verbot aufgeweicht. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag festgestellt.

Der Europäische Gerichtshof hat die einst geltende Genehmigungspraxis für Glücksspiele in Schleswig-Holstein nachträglich gebillig. Vom 1. Januar 2012 an gab es in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, Glücksspiele im Internet zu vermitteln und zu veranstalten. Mit dieser großzügigeren Genehmigungspraxis hatten CDU und FDP im Land den bundesweit verbindlichen Glücksspielstaatsvertrag begleitet. Die damalige Regierungskoalition begründete dies mit der in Europa geltenden Wettbewerbsfreiheit; außerdem lasse sich so der international angelegte Onlinewettbetrieb besser national kontrollieren. Union wie Liberale im Norden sehen sich nun mit der aktuellen Entscheidung in ihrem früheren Handeln bestätigt.
Wettanbieter wie „bwin“ warten nun mit Spannung auf einen Richterspruch aus Karlsruhe. Über die Rechtmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrags wird der Bundesgerichtshof aber wohl erst im nächsten Jahr befinden. Schon jetzt gibt es erste Stimmen, etwa von den Grünen in Schleswig-Holstein, die zwar für einen einheitlichen Vertrag plädieren, aber im Bereich des Onlineglücksspiels Änderungsbedarf sehen. Bislang gilt ein striktes Verbot für Onlinepoker und eine Begrenzung auf maximal 20 Sportwettenanbieter. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Nord-Grünen, Rasmus Andresen, spricht sich für eine realitätsnähere wie liberalere Handhabung aus. Ein Komplettverbot sei und bleibe falsch.
Ausgelöst wurde das Luxemburger Urteil durch eine Revisionsklage des in Gibraltar ansässigen Wettanbieters „digibet“, der nur in Schleswig-Holstein agieren konnte, nicht aber in anderen Bundesländern. Diesen Marktzugang wollte das Unternehmen sich erstreiten; was in einem Land erlaubt sei, so die Argumentation, könne nicht in anderen Teilen Deutschlands verboten sein. FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki verweist auf weitere dem Europäischen Gerichtshof vorliegende Klagen gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Nach seinen Worten ist es nun nur noch eine Frage der Zeit, bis die EU-Ebene den Vertrag endgültig kippt.

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