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Glücksspiel: Verfassungsgericht weist Beschwerde ab

Die Länder dürfen ihr Monopol auf Sportwetten behalten. Das Bundesverfassungsgericht hat vorläufig keine Einwände gegen den geltenden Glücksspielstaatsvertrag.

Die Richter wiesen heute die Verfassungsbeschwerde eines gewerblichen Wettanbieters gegen ein Veranstaltungsverbot nach einer kurzen Prüfung ab. Die Länder wären der Forderung des Bundesverfassungsgerichts von 2006 nachgekommen und hätten konsequente Regelungen gefunden, um der Wettsucht von Spielern vorzubeugen, hieß es. Das Verfassungsgericht hielt sich eine ausführliche Prüfung des Vertrages jedoch vor.

Niedersachsen hatte dem Kläger 2005 untersagt, Sportwetten eines in Malta ansässigen Wettveranstalters zu vermitteln. Das Veranstaltungsverbot des Klägers war in Eilverfahren gerichtlich mehrfach bestätigt worden. Der Kläger sah darin eine Verletzung seines Grundrechts auf die freie Ausübung des Berufes und zog vor das Verfassungsgericht. Er wehrte sich dagegen, dass das Verbot auch während der laufenden Gerichtsverfahren gelten sollte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 das damalige Monopol der Länder auf Sportwetten als verfassungswidrig beurteilt. Als Grund dafür nannten die Richter, dass es keine ausreichenden Vorkehrungen gebe, um Spieler vor krankhafter Spielsucht und Wettleidenschaft zu schützen. Daraufhin arbeiteten die Länder den jetzt geltenden Glücksspielstaatsvertrag aus. Dieser sieht ebenfalls ein Staatsmonopol auf Wetten vor, enthält jedoch zahlreiche Regelungen zum Schutz der Spieler. (aku/Reuters)

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