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Politik: „Gnade mit Putin“

Moskau - Dem russischen Präsidenten Wladimir Putin bleibt eine schwere Entscheidung erspart. Oberst Jurij Budanow, der eine zehnjährige Lagerhaft wegen Mordes an einer 18-jährigen Tschetschenin absitzt, aber dennoch vielen Russen als Held gilt, hat sein Gnadengesuch überraschend zurückgezogen.

Moskau - Dem russischen Präsidenten Wladimir Putin bleibt eine schwere Entscheidung erspart. Oberst Jurij Budanow, der eine zehnjährige Lagerhaft wegen Mordes an einer 18-jährigen Tschetschenin absitzt, aber dennoch vielen Russen als Held gilt, hat sein Gnadengesuch überraschend zurückgezogen. „Oberst Budanow kannte Gnade mit Putin“, titelte die Zeitung „Kommersant“. Eine Großdemonstration in Tschetschenien gegen die vorzeitige Freilassung des verurteilten Mörders und die Berichterstattung der staatlichen Medien, die äußerst zurückhaltend auf Budanows Vorstoß reagiert hatten, ließen ihn offenbar einlenken.

Budanow war am 25. Juli 2003 wegen Menschenraubs und Mordes zu zehn Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Seine Strafe sitzt er im Gebiet Uljanowsk ab. Eine Kommission, die ihn besuchte, war vom Sozialverhalten des 40-Jährigen so angetan, dass sie sein Gnadengesuch akzeptierte und an den Kreml schickte. Den Wortlaut diktierte offenbar der Gouverneur von Uljanowsk, Wladimir Schamanow. Der General, der ab 2000 die 58. Armee im Kaukasus befehligte und als „Schlächter von Grosny“ galt, war Budanows Vorgesetzter.

Schamanow und Budanow brachten Putin in eine Zwickmühle. Hätte er das Gesuch abgelehnt, hätten nationalistische Kreise, auf die sich Putin stützen kann, den Kremlchef als Vaterlandsverräter angesehen. Hätte er das Gnadengesuch unterschrieben, hätte er die Tschetschenen gegen sich aufgebracht. Die Staatsanwaltschaft von Uljanowsk untersuchte offenbar im Auftrag des Kreml die Arbeit der Kommission und fand einige Ungereimtheiten. So kann ein Straftäter nur begnadigt werden, wenn er mindestens die Hälfte seiner Strafe abgesessen hat. Budanow saß nur rund viereinhalb Jahre ein, die Untersuchungshaft eingeschlossen.

Der Fall Budanow gilt als schreckliches Beispiel für Menschenrechtsverletzungen durch die russische Armee in Tschetschenien. Der Oberst hatte die 18-jährige Elsa Kungajewa von zu Hause verschleppt, offenbar vergewaltigt und dann erwürgt.

Bertram Werner

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