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Politik: Gnade vor Recht?

Das frühere RAF-Mitglied Wagner soll freikommen – undenkbar in Zeiten des Terrors, meinen Unionspolitiker

Von Markus Feldenkirchen

und Jost Müller-Neuhof

Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis erinnert sich dieser Tage noch einmal mit Grauen an den deutschen Herbst 1977, den Mord an Hanns Martin Schleyer, diesen „Terrorismus übelster Sorte“, wie Geis sagt. Dass einer der damaligen Terroristen, das RAF-Mitglied Rolf Clemens Wagner nun nach 24 Jahren Haft begnadigt werden soll, will Geis nicht einleuchten. „Wagners Schuld wiegt so schwer, dass sich diese Tat nicht zur Begnadigung eignet“, sagt Geis. Ginge es nach ihm, muss Wagner weiter hinter Gittern bleiben.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass Bundespräsident Johannes Rau und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Peer Steinbrück Wagner begnadigen wollen. Noch vor Weihnachten wollten sie einem entsprechenden Gesuch nachgeben, hieß es. Wagner sitzt seit 1979 im Gefängnis. Zu lebenslanger Haft war er unter anderem wegen der Entführung und der Ermordung des damaligen Arbeitgeber-Präsidenten Hanns Martin Schleyer verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft glaubt zwar, dass Wagner Schleyers Todesschütze war, eindeutig geklärt werden konnte dies jedoch nie.

Die Gegner einer Begnadigung kommen vor allem aus der Union. Rechtspolitiker wie Geis argumentieren dabei nicht nur mit Wagners Schwere der Schuld. „Eine Begnadigung wäre derzeit das falsche Signal, da wir täglich von terroristischen Anschlägen anderer Herkunft hören und sehen“, sagt der Rechtsexperte der CSU. Sein Parteikollege Peter Gauweiler, der einst die Begnadigung von DDR-Größen wie Egon Krenz und Günter Schabowski befürwortete, mag dagegen nicht über den Fall Wagner urteilen. Für eine Begnadigung müsse man die Hintergründe genauestens kennen, auch die Situation der Opfer, sagt Gauweiler.

Die Witwe Schleyers reagierte laut „Bild“ empört auf die Pläne. „Das wäre wie ein Schlag ins Gesicht. Ich bin erschüttert“, sagte Waltrude Schleyer dem Blatt. Wagner habe ihren Mann auf dem Gewissen, er dürfe auf keinen Fall begnadigt werden, sagte die 87-Jährige.

Fachpolitiker von SPD und Grünen sehen den Fall Wagner dagegen anders. Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag befürwortet eine Begnadigung. Grundsätzlich dürfe das Urteil „lebenslänglich“ nicht bedeuten, dass einer keine Chance mehr hat, in die Gesellschaft zurückzukehren. „Es ist völlig korrekt und richtig, dass auch Herr Wagner da nicht ausgeklammert wird“, sagte Montag dem Tagesspiegel.

Die Grünen seien ohnehin für die Abschaffung der lebenslänglichen Freiheitsstrafe, weil sie eine „atavistische Bestrafungsform“ sei und „eines modernen Rechtsstaats nicht würdig“. Montag verwies darauf, dass man bislang gute Erfahrungen mit begnadigten RAF-Terroristen gemacht habe, die heute unauffällig oder sogar sozial engagiert in Freiheit lebten. Natürlich sei auch bei der Begnadigung Wagners Voraussetzung, dass er sich „glaubwürdig und nachvollziehbar“ vom gewalttätigen Terrorismus losgesagt habe.

Im Februar hatte Rau die frühere RAF-Terroristin Adelheid Schulz begnadigt – ohne dass der Fall die breite Öffentlichkeit bewegt hätte. Dabei war auch sie an der Schleyer- Entführung beteiligt, und die Richter hatten die besondere Schwere der Schuld festgestellt, die eine Entlassung zu Lebenslang Verurteilter deutlich erschwert. Neben Wagner sitzen derzeit noch Brigitte Mohnhaupt, Eva Haule, Christian Klar und Birgit Hogefeld in deutschen Gefängnissen.

Der Gnadenakt des Bundespräsidenten unterliegt keiner gerichtlichen Kontrolle, das Bundesverfassungsgericht nennt ihn einen „Akt des Wohlwollens“. Umgekehrt gibt es auch keinen Anspruch darauf, begnadigt zu werden. Gnade ist eine höchstpersönliche Entscheidung, die im Justizalltag der Bundesrepublik jährlich tausendfach getroffen wird – meist allerdings von Landesjustizministern oder anderen zuständigen Gremien. Nur zehn bis 20 Prozent aller Anträge sind am Ende erfolgreich.

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