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Politik: Goethe hilft nicht

Von Gerd Höhler, Athen Die Beschäftigten des Goethe-Instituts in Athen können aufatmen, auch den Mitarbeitern des Deutschen Archäologischen Instituts, den Lehrern und Schülern der Deutschen Schule dürfte ein Stein vom Herzen fallen. Die drohende Zwangsversteigerung dieser deutschen Liegenschaften, mit denen der griechische Anwalt Ioannis Stamoulis Schadenersatzforderungen aus der Zeit der deutschen Besatzung eintreiben wollte, ist gestoppt.

Von Gerd Höhler, Athen

Die Beschäftigten des Goethe-Instituts in Athen können aufatmen, auch den Mitarbeitern des Deutschen Archäologischen Instituts, den Lehrern und Schülern der Deutschen Schule dürfte ein Stein vom Herzen fallen. Die drohende Zwangsversteigerung dieser deutschen Liegenschaften, mit denen der griechische Anwalt Ioannis Stamoulis Schadenersatzforderungen aus der Zeit der deutschen Besatzung eintreiben wollte, ist gestoppt. Der Areopag, das oberste griechische Gericht, entschied: Eine solche Zwangsversteigerung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des griechischen Justizministers möglich. Und die, das hat die Athener Regierung klargestellt, wird es nicht geben.

Opferanwalt Stamoulis betrachtet den Richterspruch des Areopag nicht als letztes Wort. Er will jetzt vor die Europäischen Gerichte ziehen. Stamoulis vertritt 295 Hinterbliebene eines Massakers, bei dem am 10. Juni 1944 SS-Soldaten in dem griechischen Dorf Distomon 218 Zivilisten ermordeten. 1997 hatte Stamoulis vor einem griechischen Gericht Entschädigungen in Höhe von knapp 29 Millionen Euro erstritten.

Obwohl der Areopag das Urteil bestätigte, verweigert die Bundesregierung die Zahlung. Sie beruft sich auf die so genannte Staatenimmunität, der zufolge Bürger eines Staates nicht gegen einen anderen Staat klagen können. 1960 zahlte Deutschland Reparationen von 115 Millionen Mark.

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