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Die AFD-Parteivorsitzende Frauke Petry nach ihrer Rede beim Bundesparteitag in Hannover.

© dpa/Sven Pförtner

Goldhandel und neues Parteiengesetz: Wieder kann die AfD sich als Opfer inszenieren

Union und SPD wollen kurz vor Jahresende das Parteiengesetz ändern. Sie hätten besser bis 2016 gewartet - denn jetzt wirkt es wie eine konzertierte Aktion gegen die AfD. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Fabian Leber

Wenn die aktuelle AfD-Führung Bernd Lucke für irgendetwas dankbar ist, dann vermutlich das: den Handel mit Gold. Der verfemte Ex-Chef hatte 2014 die Idee zum Vertrieb von Barren und Münzen. Nennenswerte Gewinne wollte die AfD damit nie machen. Eher ging es darum, den Parteiumsatz in die Höhe zu treiben, damit der volle Anspruch auf Staatsunterstützung erhalten bleibt. Von den Einnahmen des Goldverkaufs musste der Einkaufspreis nie abgezogen werden – diese Regel im Parteiengesetz hatte Lucke richtig erkannt.

Dennoch ein fragwürdiger Passus, der jetzt zurecht geändert werden soll. Es soll ja ein Anreiz für Mitglieder- und Spendenwerbung geschaffen werden, nicht für Scheingeschäfte.

Allein, der Zeitpunkt ist schlecht gewählt: Ausgerechnet kurz vor Jahresende wollen Union und SPD das Gesetz ändern, damit die AfD die Konsequenzen für das Budgetjahr 2015 noch so richtig spürt. Ein unnötiger Anlass mehr, damit die AfD sich als Opfer der etablierten Parteien inszenieren kann.

Konsequent wäre es, Parteien eine unternehmerische Betätigung generell zu untersagen, sofern diese nicht zwingend notwendig ist. Dann aber müsste die SPD sich zum Beispiel auch von ihren Medienbeteiligungen trennen. Und das will sie offenbar nicht.

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