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Gorleben: Demonstrationsverbot wegen Castortransport

Die Polizei hat ein Versammlungsverbot für die Zeit des Castortansports verfügt. Die Proteste wird es dennoch geben.

Gorleben - Wie jedes Jahr hat die Polizei mit einer „Allgemeinverfügung“ für die Zeit des bevorstehenden Atommülltransports nach Gorleben ein weit reichendes Demonstrationsverbot verfügt. Demnach sind entlang der Castorstrecke vom 8. bis 18. November alle unangemeldeten Demonstrationen und vom 9. November an grundsätzlich alle Versammlungen untersagt. Der Transport mit elf Castorbehältern soll am 7. November von der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague aus starten.

Die Castor-Einsatzleitung in Lüneburg berief sich für die auf ihrer Internetseite veröffentlichte Entscheidung auf Paragraf 15 des Versammlungsgesetzes. Danach könnten die Behörden Kundgebungen untersagen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet ist. Die Polizei verweist darauf, dass es bei früheren Castortransporten „zu rechtswidrigen Blockaden“ gekommen sei.

„Wer meint, den Protest vieler Tausend Menschen damit unterdrücken zu können, dass er ein Grundrecht außer Kraft setzt, hat nichts verstanden“, sagt Jochen Stay von der Initiative „X-tausendmal quer“ und kündigte Rechtsmittel an. „Es ist gute wendländische Tradition, dass sich an diese Verbote kein Mensch hält“, sagte Stay.

„X-tausendmal quer“ und andere haben angekündigt, den Castortransport durch eine Sitzblockade im Dorf Gorleben zu stoppen. Die heiße Phase der Anti-Castor-Proteste beginnt am 8. November mit einer bundesweiten Demonstration in Gorleben. Sie ist vom Versammlungsverbot nicht betroffen. Reimar Paul

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