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Politik: Green Card: Regierung: 20 000 Computer-Experten können kommen - Kritik von Firmen-Neugründern

Die Bundesregierung hat den Weg für die Anwerbung von 20 000 ausländischen Computer-Spezialisten nach Deutschland frei gemacht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch die Green-Card-Verordnung, mit der hoch qualifizierte Experten aus Nicht-EU-Staaten zunächst bis zu fünf Jahre in der Bundesrepublik arbeiten dürfen.

Die Bundesregierung hat den Weg für die Anwerbung von 20 000 ausländischen Computer-Spezialisten nach Deutschland frei gemacht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch die Green-Card-Verordnung, mit der hoch qualifizierte Experten aus Nicht-EU-Staaten zunächst bis zu fünf Jahre in der Bundesrepublik arbeiten dürfen. "Das kann auch verlängert werden", sagte Kanzler Gerhard Schröder (SPD) in Berlin. "Wir wollen einem Mangel abhelfen, und zwar schnell und unbürokratisch." Nach Angaben des Arbeitsministeriums gibt es für die ausländischen Spezialisten bereits 11 000 Jobangebote und 5700 Bewerbungen, darunter allein 1100 aus Indien und 500 aus Algerien.

CDU-Chefin Angela Merkel nannte die Green-Card-Regelung eine "Scheinlösung und Flickschusterei". Deutschland brauche keine "Insellösungen für einzelne Branchen", sondern ein verlässliches Zuwanderungskonzept. Dazu gehöre auch eine Harmonisierung des Asylrechts auf europäischer Ebene. Dagegen wandte sich Schröder entschieden dagegen, die Green-Card-Lösung mit einer Debatte um ein Einwanderungsgesetz oder mit dem Asylrecht zu verknüpfen. "Das wird es mit mir nicht geben, das halte ich für politisch falsch."

Der Kabinettsbeschluss besteht aus zwei Verordnungen. Die erste regelt die Arbeitserlaubnis und die Zahl der Spezialisten, die vornehmlich aus Asien und dem Ostblock kommen sollen. Nach den ersten 10 000 wird der weitere Bedarf überprüft. Voraussetzung für die Anwerbung ist ein Hochschulabschluss oder ein Arbeitsvertrag, der ein Jahres-Mindesteinkommen von 100 000 Mark vorsieht. Diese Verordnung muss nach Angaben des Arbeitsministeriums nicht vom Bundesrat abgesegnet werden.

Die zweite Verordnung enthält die ausländerrechtlichen Regelungen, die von der Unionsmehrheit im Bundesrat blockiert werden können. So sollen beispielsweise die angeworbenen Computer-Fachleute ihre Familien von Anfang an nach Deutschland mitbringen können. Die Angehörigen dürfen nach zwei Jahren auch eine Arbeit in der Bundesrepublik aufnehmen. Bisher geht dies erst nach vier Jahren.

CDU und CSU ließen es trotz ihrer massiven Kritik an dem Kabinettsbeschluss offen, ob sie im Bundesrat die Verordnung blockieren. In der Unions-Fraktion gibt es Bestrebungen, auf die Regierung zuzugehen. Widerstände werden aus Bayern und Baden-Württemberg erwartet. Junge Internet-Firmen kritisierten, von der Regelung profitierten nur große Konzerne. Für Startunternehmen sei die Messlatte von 100 000 Mark Jahresgehalt viel zu hoch. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt forderte, die Gehaltsgrenze auf 75 000 Mark im Westen zu senken.

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