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Große Koalition: Wie grenzt man Manager ein?

Das Koalitionstreffen stand im Zeichen des beginnenden Wahlkampfs. Eine Einigung gab es beim Thema Umweltrecht.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Monatelang haben die Finanzexperten der Koalitionsfraktionen, Otto Bernhardt (CDU) und Joachim Poß (SPD), um einen gemeinsamen Standpunkt gerungen. Das Ziel: die Bezahlung von deutschen Top-Managern enger an deren Leistung für die Unternehmen zu binden. Zu guter Letzt hatte sogar – in Amtshilfe – das Justizministerium von Brigitte Zypries (SPD) bei der Formulierung von Gesetzesänderungen geholfen. Und doch blieb bis zuletzt offen, ob sich die Spitzen der Koalitionspartner bei ihrem Treffen am Mittwochabend im Bundeskanzleramt zu einer gemeinsamen Lösung durchringen konnten.

Die SPD will im Gegensatz zur Union die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsvergütungen bei einer Million Euro deckeln und eine Börsenumsatzsteuer einführen. Die Union wirft dem Partner vor, mit unrealistischen Forderungen bereits Wahlkampf zu machen. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte zum Streit über die Managergehälter: „Ich gehe davon aus, dass wir im Koalitionsausschuss auf der Basis des Ergebnisses der Koalitionsfraktionen zu einer Einigung kommen werden.“ Darüber hinausgehende Vorschläge sollten vermutlich in eine Arbeitsgruppe überwiesen werden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, sagte, die Sozialdemokraten hätten für ihre Forderungen die Rückendeckung der Bevölkerung und wollten bei der Sitzung ein „Maximum“ herausholen. Dafür nehme die SPD „billigend in Kauf, dass nur ein Minimum im Wahlkampf strittig gestellt werden muss“. Der neue CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt fordert derweil strengere Regeln für Manager, deren Unternehmen Geld aus dem Rettungsschirm des Bundes erhalten. Firmen, die Geld aus dem 100-Milliarden-Rettungsschirm der Bundesregierung bekämen, müssten sich ebenso staatlichen Auflagen unterwerfen wie Banken, die Geld aus dem Finanzmarktfonds erhalten.

Eine Einigung gab es beim Thema Umweltrecht. Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches sollen nun mehrere Einzelregelungen das Umweltrecht bundesweit vereinheitlichen. Die große Koalition beschloss die Novellierung der Einzelgesetze zum Naturschutzrecht, Wasserrecht und Strahlenschutzrecht.

Wie am Rande der Verhandlungsrunde aus Koalitionskreisen bekannt wurde, soll das Bundeskabinett die Einzelregelungen am 11. März verabschieden – wie von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgeschlagen.

Der ursprüngliche Plan, einheitliche Umweltregeln und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu schaffen, war wegen eines Streits zwischen Union und SPD fehlgeschlagen. CSU-Chef Horst Seehofer und Gabriel hatten sich gegenseitig die Schuld für das Scheitern gegeben. Ein entsprechender Entwurf zu dem seit Jahrzehnten verfolgten Projekt war in der Bundesregierung bereits abgestimmt gewesen. Hauptstreitpunkt war eine Genehmigung von Industrieanlagen aus einer Hand. Diese „integrierte Vorhabengenehmigung“ hatte insbesondere die CSU abgelehnt. Sie befürchtete eine ausufernde Bürokratie.

Die Vereinheitlichung des Umweltrechts ist ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrages. Bei den Einzelgesetzen haben die Bundesländer nun die Möglichkeit zu Abweichungen. Ohne eine Neuregelung bis 2010 im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen wären die Umweltgesetze ein „Flickenteppich“ geblieben. Die Vereinheitlichung war von Kanzlerin Angela Merkel während ihrer Zeit als Bundesumweltministerin auf den Weg gebracht worden. mit dpa

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