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Politik: Grüne erhöhen bei Zuwanderung Druck auf SPD

Berlin - Kurz vor den Spitzengesprächen des Bundeskanzlers mit den Vorsitzenden aller Parteien über ein neues Zuwanderungsgesetz haben die Grünen bekräftigt, dass große Teile des Gesetzes ohne Zustimmung des Bundesrates durchsetzbar seien. Unterstützt durch ein Gutachten des Trierer Verfassungsrechtlers Gerhard Robbers, das dem Tagesspiegel vorliegt, ermahnte Grünen-Chef Reinhard Bütikofer die SPD, den Forderungen der Union bei den Gesprächen am Dienstag nicht zu weit entgegenzukommen.

Von
  • Hans Monath
  • Antje Sirleschtov

Berlin - Kurz vor den Spitzengesprächen des Bundeskanzlers mit den Vorsitzenden aller Parteien über ein neues Zuwanderungsgesetz haben die Grünen bekräftigt, dass große Teile des Gesetzes ohne Zustimmung des Bundesrates durchsetzbar seien. Unterstützt durch ein Gutachten des Trierer Verfassungsrechtlers Gerhard Robbers, das dem Tagesspiegel vorliegt, ermahnte Grünen-Chef Reinhard Bütikofer die SPD, den Forderungen der Union bei den Gesprächen am Dienstag nicht zu weit entgegenzukommen. Wenn die Union nicht einlenke, könne die Koalition wesentliche Bestimmungen in Sicherheits- und Zuwanderungsfragen ohne Zustimmung des unionsdominierten Bundesrates regeln, sagte er. „Wir machen es mit ihnen oder ohne sie.“

In dem Gutachten, das im Auftrag der Grünen-Fraktion erarbeitet wurde, kommt der Verfassungsexperte Robbers zu dem Urteil, dass der Bundestag weite Teile der von der Koalition angestrebten Neuregelungen in Änderungsgesetzen des geltenden Asyl- und Sozialrechts verabschieden kann, ohne die Zustimmung der Länder einzuholen. Dies betreffe sowohl eine Abschiebungsanordnung des Bundes für Ausländer, von denen eine besondere Sicherheitsgefahr ausgeht, als auch den vereinfachten Zuzug von Hochqualifizierten in den deutschen Arbeitsmarkt, die Integration von Ausländern in Deutschland und den Schutz von Ausländern gegen nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung.

Robbers argumentiert, dass „die Verwaltungsverfahren der Länder nur in quantitativer, allerdings nicht in qualitativer Hinsicht verändert werden“, die Länder also verpflichtet seien, die veränderten Bundesgesetze umzusetzen. Bei den mit zusätzlichen Kosten verbundenen Integrationskursen schlägt der Experte vor, die ansonsten zwingende Zustimmung der Länder dadurch zu unterlaufen, dass diese Aufgaben einer Bundesbehörde übertragen werden, zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit.

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