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Grüne: Herrsche und schweige

Die Grünen hoffen auf ein Grundsatzurteil des Verfassungsgerichts zugunsten des Fragerechts von Abgeordneten.

Von Robert Birnbaum

Berlin - Die Bundesregierung, vertreten durch den Parlamentarischen Staatssekretär Achim Großmann (SPD), verhielt sich einsilbig. Die Frage des Grünen-Kollegen Winfried Hermann werde das Verkehrsministerium nicht beantworten, beschied Großmann, denn sie betreffe „Sachverhalte, die in die unternehmerische Zuständigkeit der DB AG bzw. der DB AG Energie GmbH fallen“. Hermann hatte wissen wollen, wie viel Strom die Kraftwerke der Bahn erzeugen können und was sie wert sind – eine Information, die im Sommer 2007, als die Teilprivatisierung des Unternehmens anstand, für die Entscheidung des Parlaments nicht ganz nebensächlich war. Doch der Bund bestand auf Unterscheidung zwischen sich selbst als Eigentümer und sich selbst als Regierung – und schwieg.

Für Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck ist der Fall eins von vielen Beispielen für die Missachtung des parlamentarischen Fragerechts. Dass die Regierung mit Informationen an die Opposition geize, sei ja nicht ungewöhnlich, sagt Beck, aber die Abwimmelpraxis der großen Koalition übertreffe alles.

Wegen eines ganz eklatanten Falls hat seine Fraktion schon beim Verfassungsgericht geklagt – es geht darum, dass die Regierung sogar die Geheimdienstüberwachung von Abgeordneten zu Adenauers Zeiten zur geheimen Kommandosache erklärt hat. Die aktuellere Geheimnistuerei um den Bahn-Strom ist Teil einer Dokumentation, die Beck dem Gericht jetzt zugeschickt hat, als zusätzliche Illustration und in der Hoffnung, dass die Karlsruher Richter ein umso grundsätzlicheres Urteil fällen.

Die Opposition steht mit ihrer Beschwerde übrigens nicht allein. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat vor vier Wochen an Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) geschrieben. Immer öfter, beschwerte sich Lammert, beantworte die Regierung Anfragen von Abgeordneten „oberflächlich“, „ausweichend“ oder mit rein formaler Begründung gar nicht. Der zweite Mann im Staat wies den Kanzleramtschef ausdrücklich darauf hin, dass hier verfassungsmäßige Rechte und Pflichten in Frage stehen. De Maizières Antwort ist inzwischen da. Sie soll sich, heißt es, von der gerügten Antwortpraxis der Bundesregierung nicht sehr unterscheiden.

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