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Politik: Grüne skeptisch bei Sicherungsverwahrung

Auch SPD-Politiker mahnen nach Urteil aus Karlsruhe zur Vorsicht

Berlin (dpa). Trotz eines heftigen Streits über Versäumnisse in der Vergangenheit sind Regierung und Opposition bereit, zügig ein neues Gesetz für die nachträgliche Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter zu verabschieden. In einer kurzfristig anberaumten Debatte des Bundestags am Donnerstag zeigte sich jedoch, dass erst einmal innerhalb der rot grünen Koalition eine gemeinsame Linie gefunden werden muss. Die Grünen machten erneut ihre Skepsis über das Instrument deutlich. Auch SPD-Rechtspolitiker rieten zur sorgfältigen Prüfung der Fragen.

Mit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung können auch solche Täter nach Verbüßung der Strafhaft im Vollzug gehalten werden, deren besondere Gefährlichkeit sich erst in der Haft zeigt. Entsprechende Ländergesetze hatte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, weil nach dem Grundgesetz nur der Bund eine entsprechende Regelung treffen kann. Nach Bundesrecht können bisher nur solche Täter in Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn dies im Urteil bereits angeordnet oder dies dort zumindest vorbehalten worden ist. Bundesjustizministern Brigitte Zypries (SPD) kündigte „einen schnellen Gesetzesvorschlag“ an.

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