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Politik: Grüne wollen Rauchverbot über Arbeitsschutz durchsetzen

Berlin - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wollen die Grünen im Bundestag einen neuen Anlauf für ein bundesweit einheitliches Rauchverbot in der Gastronomie starten. „Den Schutz von Nichtrauchern den Ländern zu überlassen, war ein Akt der Feigheit“, sagte Fraktionschefin Renate Künast am Sonntag.

Berlin - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wollen die Grünen im Bundestag einen neuen Anlauf für ein bundesweit einheitliches Rauchverbot in der Gastronomie starten. „Den Schutz von Nichtrauchern den Ländern zu überlassen, war ein Akt der Feigheit“, sagte Fraktionschefin Renate Künast am Sonntag. Die Bundesregierung habe sich nicht getraut, den Nichtraucherschutz bundesweit einheitlich zu regeln, kritisierte die Grünen-Politikerin. Sie kündigte an, den Vorschlag ihrer Partei für ein umfassendes Rauchverbot erneut im Bundestag abstimmen zu lassen.

Konkret fordern die Grünen, durch Änderungen im Arbeitsschutzgesetz bundesweit einheitliche Rauchverbote zu verankern. Nach derzeitigem Recht haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz – mit einer Ausnahme: Laut Arbeitsstättenverordnung müssen die Beschäftigten in Gaststätten mit Publikumsverkehr nicht vor dem Passivrauchen geschützt werden. Diese Sonderregelung wollen die Grünen durch Änderungen im Arbeitnehmerschutz aufheben. Künast sagte, dies sei „besser und konsequenter“ als der von Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) angekündigte Versuch, im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz eine einheitliche Regelung zu finden.

Zwischen den Bundesländern zeichnen sich schon jetzt erhebliche Differenzen über die Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil ab. Während die einen das Rauchverbot deutlich lockern wollen, setzen andere darauf, kaum noch Ausnahmen zuzulassen. Ein gemeinsames Vorgehen zeichnet sich derzeit noch nicht ab.

Nach Ansicht der SPD-Gesundheitspolitikerin Carola Reimann haben die Länder noch „eine letzte Chance, etwa für den Schutz der Nichtraucher zu tun“. Sie forderte die Länder auf, die Ausnahmeregelungen zu streichen. Wenn die Länder sich nicht verständigen könnten, „müssen wir prüfen, ob doch ein bundeseinheitliches Vorgehen möglich ist“, sagte Reimann dem Tagesspiegel. Dabei sieht sie nicht nur den Arbeitsschutz als Hebel. Die Verfassungsrichter hätten mit ihrem Urteil den Hinweis gegeben, dass sich möglicherweise mit dem Gesundheitsschutz eine bundeseinheitliche Gesetzgebung rechtfertigen lasse, sagt Reimann. So erlaubt Paragraf 74 des Grundgesetzes dem Bund, „Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten“ zu ergeifen. Cordula Eubel

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