Grundbedarf : Drogenbeauftragte: Alkohol und Tabak gehören in Hartz-IV-Regelsatz

Mechthild Dyckmans, Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Foto: dpa
Mechthild Dyckmans, Drogenbeauftragte der Bundesregierung. - Foto: dpa

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, hält Alkohol und Zigaretten bei der Bestimmung des neuen Arbeitslosengeldes II für Grundbedarf. Eine Erhöhung der Tabaksteuer lehnt sie zudem ab.

"Ganz klar gehört in den Regelsatz für Langzeitarbeitslose eine Position für Genussmittel," sagte Dyckmans (FDP) der in Dresden erscheinenden "Sächsischen Zeitung". Wer meine, wenn man Hartz-IV-Empfänger ist, dürfte man kein Bier mehr trinken und keine Zigarette mehr rauchen, "ist nur populistisch. Aus gesundheitlicher Sicht sollte aber jeder - auch Hartz-IV-Empfänger - nur maßvoll trinken und nicht rauchen."

Überlegungen, die Tabaksteuer zur Haushaltskonsolidierung zu erhöhen, lehnte Dyckmans ab: "Bei der Tabaksteuer sollten wir erst mal eine Vereinheitlichung hinbekommen. Viele Zigarettenraucher sind auf Feinschnitt ausgewichen und drehen sich jetzt ihre Zigaretten selber, weil das wegen niedrigerer Steuern günstiger ist. Wichtiger als eine Erhöhung der Tabaksteuer ist dafür zu sorgen, dass überhaupt Steuern bezahlt werden und der Tabakschmuggel verhindert wird."

Ziel einer Tabaksteuererhöhung dürfe nicht sein, dass der Staat von einer Gesundheitsschädigung profitiert.

Wichtig sei, dass Menschen weniger rauchen und damit gesünder leben. (dapd)

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