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NPD-Anhänger bei einem Aufmarsch von Rechtsextremen in Karlsruhe-Durlach.

© dpa/Uli Deck

Grundgesetz geändert: Bundestag streicht der NPD das Staatsgeld

Der Bundestag hat mit mehr als zwei Dritteln der Stimmen das Grundgesetz geändert. Danach bekommen verfassungsfeindliche Parteien erst einmal sechs Jahre lang kein Geld vom Staat.

Von Frank Jansen

Der Bundestag hat der NPD einen Schlag versetzt. Mehr als zwei Drittel der Abgeordneten votierten am Donnerstag in namentlicher Abstimmung für eine Änderung des Grundgesetzes, die den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vorsieht. Auch steuerliche Vorteile fallen weg. Für die Änderung sprachen sich geschlossen Union und SPD auf. Bei Grünen und Linken gab es Bedenken.

Die Entscheidung richtet sich primär gegen die Rechtsextremen und ist eine Folge des gescheiterten Verbotsverfahrens. Im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht den Antrag des Bundesrates abgewiesen, die NPD aufzulösen, aber eine Änderung des Grundgesetzes zum Entzug der Staatsgelder angeregt. Der Partei droht nun der Verlust ihrer wichtigsten Einnahmequelle. 2016 erhielt die NPD nach Angaben der Bundestagsverwaltung rund eine Million Euro.

Es ist widersinnig, wenn ein Staat diejenigen finanziell fördert, die versuchen, seine Grundwerte zu beseitigen.

schreibt NutzerIn McSchreck

Der Bundestag ergänzte jetzt Artikel 21 des Grundgesetzes, der bislang nur die Funktion der Parteien definiert sowie vage Kriterien für verfassungswidriges Verhalten von Parteien genannt hatte. In zwei neuen Absätzen heißt es, Parteien seien von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen, wenn sie „nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden“. Das soll auch für mögliche „Ersatzparteien“ gelten. Und: Wie bei der Frage, ob eine Partei verfassungswidrig ist und gegebenenfalls verboten werden muss, entscheidet auch über den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung das Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung oder alle zusammen stellen also wie bei einem Verbotsverfahren einen Antrag bei den Richtern in Karlsruhe.

Auf sechs Jahre begrenzt

Der Entzug der Gelder wird allerdings auf sechs Jahre begrenzt. Die NPD oder eine andere als verfassungswidrig festgestellte Partei kann dann die Wiederaufnahme staatlicher Zahlungen beantragen. Ist der Bundestag oder ein anderes Verfassungsorgan dagegen, müssen sie ebenfalls in Karlsruhe vorstellig werden.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte die Entscheidung. „Feinde der Demokratie muss der Staat nicht finanzieren“, sagte Maas. Steuergelder für die NPD seien „eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze“.

Trotz der Änderung des Grundgesetzes wird der Bundestag es vermutlich vor der Wahl im September nicht mehr schaffen, in Karlsruhe einen Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Finanzierung zu stellen. „Damit werden wir uns kommendes Jahr befassen“, hieß es in Koalitionskreisen. Die NPD selbst reagierte betont gelassen auf das Votum des Bundestags. „Die sollen sich erstmal trauen“, sagte Vizechef Stefan Köster auf die Frage, wie die Partei auf den Antrag eines Verfassungsorgans zum Entzug der staatlichen Gelder reagieren würde. Nach den zwei überstandenen Verbotsverfahren sei die NPD, behauptete Köster, „total entspannt“.

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