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Politik: Grundgesetzänderungen: Schießverbot für Frauen fällt

Zwei Grundgesetzänderungen stehen heute im Bundestag an, bei denen mit breiter Zustimmung von Regierungs- und Oppositionsparteien zu rechnen ist. Es geht um die Artikel 16,2 und 12,4.

Zwei Grundgesetzänderungen stehen heute im Bundestag an, bei denen mit breiter Zustimmung von Regierungs- und Oppositionsparteien zu rechnen ist. Es geht um die Artikel 16,2 und 12,4. Artikel 16 ist berühmt als Asylrechtsartikel, doch diesmal geht es um seine Bestimmung zur Auslieferung Deutscher an ausländische Gerichte. Sie soll in bestimmten Fällen nun möglich werden. Bei Artikel 12 geht es um das Thema Frauen in die Bundeswehr. Das Verfassungsverbot für Frauen, Dienst an der Waffe zu leisten, wird gestrichen.

Aber Grundgesetzänderungen brauchen zweidrittel-Mehrheiten im Parlament. Deshalb braucht die Regierung die Opposition. Der Weg dieser beiden Verfassungsänderungen hat zwei längere Vorgeschichten. Schon vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Öffnung der Bundeswehr für Frauen hatte die FDP einen Gesetzesentzwurf vorgelegt, der das Waffendienst-Verbot für Frauen beseitigen wollte. Weil die Regierungsparteien das für überflüssig hielten und halten, ruhte dieser Vorschlag still. Justizministerin Däubler-Gmelin hatte ein anderes Anliegen. Deutschland sollte Vorreiter sein bei der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs zur Verfolgung von Kriegs- und Menschenrechstverbrechen, den die Vereinten Nationen 1998 beschlossen hatten. Dazu muss die Bundesrepublik selbst die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, indem das absolute Auslieferungsverbot von Artikel 16,2 gelockert wird.

Doch die Verhandlungen der Ministerin mit der Opposition über den Artikel 16 gerieten ins Stocken. Die Union forderte zunächst, im Verfassungtext die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze im Fall einer Auslieferung festzuschreiben und machte sodann die Ministerin auf den Änderungsbedarf beim Artikel 12 aufmerksam. Ein Junktim, das signalisieren sollte, dass die Union ihre Zustimmung zur Änderung bei Artikel 16 an die Behandlung des Artikel 12 knüpfen würde. So wurde die Grundgesetzänderung zu diesem Artikel - von der Regierung für überflüssig - wieder aktuell. Am vergangenen Mittwoch verwandelte sich der alte FDP-Antrag leicht verändert in einen gemeinsamen von CDU, FDP, SPD und Grünen. Übrigens auf deren besonderen Wunsch, denn den Grünen fällt die Zustimmung zu einer Idee der FDP besonders schwer. Der Bundestag wird also heute den Weg frei machen zur Schaffung des "Weltgerichts", das Menschenrechte durchsetzen und Kriegsverbrecher verfolgen kann. Und das, wie die FDP sagt, "letzte Berufsverbot" im Grundgesetz wird gestrichen.

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