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Peter Schaar

© ddp

Grundrechte: Schaar will Datenschutz im Grundgesetz verankern

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit seinen letzten Urteilen als Hüter des Datenschutzes empfohlen. Dafür gebe es keine Ewigkeitsgarantie, stellt der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar fest und setzt sich dafür ein, den Datenschutz im Grundgesetz zu verankern.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar will den Datenschutz als Grundrecht in der Verfassung verankert sehen. Bislang sei es immer das Bundesverfassungsgericht gewesen, das wesentliche Impulse gegeben habe, sagte Schaar bei einer Tagung der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. Für dessen Entscheidungen gebe es aber keine Ewigkeitsgarantie. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, plädierte mit Blick auf das historische Karlsruher Urteil zur Online-Durchsuchung dafür, über den Datenschutz hinaus einen umfassenden Persönlichkeitsschutz in das Grundgesetz aufzunehmen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verspricht sich hingegen von einem neuen Grundrecht keinen Gewinn. Das vom Bundesverfassungsgericht 1983 in seinem Volkszählungsurteil formulierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung habe eine enorme Wirkung entfaltet, obwohl es nicht im Grundgesetz stehe. Man solle sich vor nutzloser Symbolpolitik hüten. Angesichts der rasanten technischen Entwicklung und der Gefährdung informationstechnischer Systeme sei es aber Zeit für Innovationen beim Datenschutz. Der Staat könne den Bürger aber nur sehr begrenzt vor sich selbst schützen, sagte Zypries mit Blick auf die Sorglosigkeit, mit der viele Bürger privateste Daten ins Internet stellen.

Zypries verteidigt Online-Durchsuchungen

Der vor kurzem ausgeschiedene Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem, Berichterstatter beim Online-Verfahren, befürwortete dagegen grundsätzlich ein neues Grundrecht, bezweifelte aber, ob die Zeit dafür schon reif ist. Zu Zeiten des Volkszählungsurteils habe die Computertechnik noch in den Anfängen gesteckt. Inzwischen gebe es eine kommunikative Revolution. Es gehe um den Schutz vor Zugriffen auf informationstechnische Systeme. Die Festplatte liefere ein getreuliches Spiegelbild der persönlichen Interessen. Rechtsprofessor Dirk Heckmann, Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, regte ein IT-Sicherheitsgesetz an. Man brauche eine Art Ordnung für die Sicherheit der Informationstechnik (IT).

Zypries verteidigte die vom Vertreter der Humanistischen Union, Fredrik Roggan, kritisierte heimliche Online-Durchsuchung von Computern. Sie wolle die Online-Durchsuchung nicht schönreden. Sie bleibe ein gravierender Eingriff in die grundrechtlich geschützte Sphäre des Bürgers, sagte Zypries. Der Entwurf für das BKA-Gesetz habe aber Datenschutz und öffentliche Sicherheit in einen angemessen Ausgleich gebracht. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll zur Abwehr terroristischer Gefahren neue Kompetenzen erhalten. Am umstrittensten ist dabei die Online-Durchsuchung, mit der Computer verdächtiger Personen ausgespäht werden können. (nim/dpa)

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