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Grundsatzurteil: Hartz-IV-Familien bekommen Klassenfahrten voll bezahlt

Die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen die Kosten für Klassenfahrten in voller Höhe bezahlt. Die bei den meisten Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen übliche Begrenzung der Kostenerstattung für Klassenfahrten sei vom Gesetz nicht gedeckt, urteilte das Bundessozialgericht in einem weiteren Verfahren.

Kassel - Mit dem Grundsatzurteil gab das BSG einer Familie aus Berlin recht. Die Schulklassen der beiden Söhne hatten eine 719 Euro teure Kunststudienfahrt nach Florenz beziehungsweise eine normale Klassenfahrt ins brandenburgische Rüdnitz mit Kosten von 285 Euro unternommen. Wie die meisten Arbeitsgemeinschaften hatten die Jobcenter in Berlin ihre Kostenerstattung für Klassenfahrten aber gedeckelt. In Berlin lag die Grenze bei 400 Euro für Auslandsfahrten und 180 Euro für Fahrten nach Brandenburg. Wie das BSG entschied, erlaubt das Gesetz eine solche Deckelung nicht.

Auch sogenannte Patchworkfamilien gelten bei der Berechnung von Hartz-IV- Leistungen uneingeschränkt als Bedarfsgemeinschaft. Trennungskinder können damit keine Sozialleistungen mehr bekommen, wenn der Haushalt insgesamt über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Das entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel und bestätigte damit eine seit August 2006 geltende Neuregelung. Wenn arbeitslose Väter oder Mütter mit ihren Kindern zu einem anderen Partner ziehen, müsse dessen Einkommen voll angerechnet werden – auch bei den Kindern, für die der neue Lebensgefährte eigentlich nicht unterhaltspflichtig ist (Az.: B 14 AS 2/08 R).

Nach Ansicht des BSG ist es rechtmäßig, dass Asylbewerber und geduldete Ausländer grundsätzlich keine Hartz-IV-Leistungen bekommen können. Es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass diese Menschen nur die zumeist niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen dürften, entschieden die Kasseler Richter (Az.: B 14 AS 24/07 R). Ziel der Hartz-IV-Gesetze sei es, die Hilfeempfänger möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, erklärte der Senat. Ausländer, die nicht dauerhaft in Deutschland leben, dürften deshalb ausgeschlossen werden. ddp/AFP

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