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Grundsatzurteil: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form gegen die Verfassung verstößt. Die Bundesregierung muss nachbessern.

Die umstrittene Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten verstößt in ihrer bisherigen Form gegen das Grundgesetz. Die bislang gesammelten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden. Die von einer EU-Richtlinie vorgegebene sechsmonatige Speicherpflicht könne aber verfassungsgemäß neu geregelt werden, wenn Datensicherheit, Transparenz, richterliche Kontrolle und Rechtsschutz gewährleistet seien, sagte der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Im bisher größten Massenklageverfahren in der Geschichte des höchsten deutschen Gerichts hatten fast 35 000 Bürger gegen das Vorgehen Beschwerde eingelegt, über gut 60 Verfahren wurde exemplarisch verhandelt.

Ein Abruf der Daten sei künftig grundsätzlich nur zulässig zur Abwehr oder Verfolgung schwerster Straftaten. Daten in vertraulichen sozialen oder kirchlichen Bereichen, etwa bei der anonymen Telefonberatung, dürften überhaupt nicht mehr übermittelt werden. Der Datenzugriff für Nachrichtendienste wird beschränkt.

„Dass die Freiheitswahrnehmung nicht total erfasst oder registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität Deutschlands“, sagte Papier. Er appellierte an die Politik, sich international und auf EU-Ebene für diese Position stark zu machen. Der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen werde jetzt erheblich geringer, „auch über den Weg der Europäischen Union“.

Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Anbieter, Verbindungsdaten von Telefon, Handy, Mailverkehr oder Internetnutzung für ein halbes Jahr vorzuhalten, damit Strafverfolger oder Verfassungsschutz darauf zugreifen können. Inhalte werden nicht gespeichert. Die von der Großen Koalition beschlossenen Gesetze gehen nach den Worten Papiers weit über die Ziele der EU-Richtlinie hinaus. Zugleich werde die Verwendung der Daten nicht klar begrenzt. Es habe aber kein Anlass bestanden, das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, da die EU nur die Speicherpflicht selbst verlangt habe. Für Auskünfte über Internet-Verbindungsdaten gegenüber Behörden sind die Anforderungen dem Urteil zufolge weniger streng.

„Systematische Ausforschungen“ seien hier derzeit nicht möglich, da es sich um Einzelfallauskünfte handele. Eine Vorabkontrolle durch Richter sei hier nicht nötig, die Betroffenen müssten aber zuvor benachrichtigt werden. Papier betonte, die Vorratsdatenspeicherung sei „keine Maßnahme der Totalerfassung“, sondern reagiere auf das Gefahrenpotenzial durch Internet und Telekommunikation. Es sei für die Strafverfolgung sehr bedeutsam, die Verbindungen rekonstruieren zu können.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will an der Vorratsdatenspeicherung festhalten. Er forderte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf, die entsprechende EU-Richtlinie zügig und verfassungskonform in deutsches Recht umzusetzen. Leutheusser-Schnarrenberger, die sich noch vor ihrem Amtsantritt den Klagen angeschlossen hatte, wertete das Urteil als großen Erfolg. Es mache deutlich, dass die Grundrechte auch in Zeiten der Gefährdung, etwa bei terroristischen Bedrohungen, gälten. Sie warnte aber bei der Umsetzung vor Schnellschüssen. FDP-Politiker Gerhart Baum, einer der Kläger, erklärte, das Urteil zeige, welche „Dramatik“ in der Sache stecke. Es sei eine „Ohrfeige für den Gesetzgeber“. Die Grüne Claudia Roth nannte das Urteil eine „richtige Klatsche“. Es habe sich gelohnt, dass so viele Menschen geklagt hatten. „Man hatte sie alle unter einen Generalverdacht gestellt.“

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