zum Hauptinhalt
Guantanamo

© AFP

Guantánamo-Urteil: "Ein Schlag ins Gesicht für Bush“

"Boumediene u.a. gegen Bush. Nr. 06-1195“. Dies ist das Aktenzeichen für das Verfahren, durch dessen Ausgang erstmals die Insassen des Internierungslagers Guantánamo Bay vollen Zugang zu US-Zivilgerichten erhalten sollen. Menschenrechtler sind voll des Lobes.

Das Urteil des obersten Gerichtshofs, das die Richter am Donnerstag mit fünf zu vier Stimmen fällten, soll es den mehr als 270 Gefangenen ermöglichen, die Gründe für ihre Haft vor amerikanischen Zivilgerichten überprüfen zu lassen. Ein bedeutungsschweres und zweifellos auch politisches Urteil, denn die neun Richter des „Supreme Court“ stimmten so ab, wie es ihre ideologische Orientierung vermuten ließ. Vier Liberale und ein eher der Mitte zugerechneter Richter votierten gegen die vier stramm Konservativen in dem Gremium.

Nichts unterstreicht diesen Graben deutlicher als die einzelnen Stellungnahmen nach dem Urteil, das die „New York Times“ am Freitag als „bahnbrechend“, und „wegweisend“ bezeichnete und die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ einen „Schlag ins Gesicht für Bush“ nannte. Der Richter Anthony M. Kennedy schrieb für die Gerichtsmehrheit: „Die Gesetze und ihre Verfassung sind geschaffen worden, um auch in außergewöhnlichen Zeiten Bestand zu haben.“ Ganz anders sieht dies der unterlegene Richter Antonin Scalia, wie immer treu und unbeirrbar auf Bush-Linie: „Das Urteil wird ziemlich sicher den Tod von mehr Amerikanern bedeuten. Die Nation wird noch bereuen, was das Gericht getan hat.“

Doch vor allem bedeutet das Urteil wieder Hoffnung für Gefangene wie Lakhdar Boumediene. Der 42-jährige Bosnier algerischer Abstammung sitzt seit sechseinhalb Jahren in der karibischen Haftanstalt, wo er nach eigenen Angaben bei bis zu 200 Verhören auch gefoltert worden ist. Bis heute streiten Menschenrechtler und Anwälte, die den mutmaßlichen Al-Qaida-Sympathisanten vertreten, jede Verbindung des Häftlings zu der Terrororganisation ab. Dennoch wurde er als „feindlicher Kämpfer“ eingestuft und damit auch der Rechte eines normalen Kriegsgefangenen beraubt. Boumedienes Anwälte können diesen Schritt nun vor einem Bezirksgericht in Washington überprüfen lassen.

Die Mehrheit der Richter folgte vor allem der Logik, dass die Gefangenen den Rechtsschutz der US-Verfassung genießen müssten, weil die Militärgerichte auch so vorgingen, als ob sie sich auf US-Territorium befänden. Diese Auffassung zieht nun einen Schlussstrich unter die rechtsfreie Zone Guantánamo und gefällt Präsident George W. Bush überhaupt nicht. Bush, der weiter gegen eine schnelle Schließung des Lagers ist, verkündete während seines Besuchs in Rom: „Ich akzeptiere das Urteil, aber stimme nicht mit ihm überein.“ Man werde nun nach einer neuen Gesetzgebung suchen. Der Präsidentschaftskandidat der Demokraten, Barack Obama, hingegen, der wie sein republikanischer Konkurrent John McCain für eine rasche Schließung von Guantánamo ist, lobte das Urteil. Amerika dürfe im Kampf gegen den Terror nicht seine Werte verraten.

Als unmittelbare Folge des Richterspruchs wird eine Welle von Prozessen erwartet. Auch die Anwälte des mutmaßlichen Drahtziehers des 11. Septembers, Ramzi Binalshib, wollen nun die Inhaftierung ihres Mandanten zivilrechtlich prüfen lassen. Binalshib gilt als Mitglied der „Hamburger Zelle“, seit vergangener Woche verhandelt gegen ihn ein Militärtribunal auf Guantánamo. Umstritten ist noch, ob die vielkritisierten Militärtribunale, bei denen der Verteidigung wichtige Beweise vorenthalten werden können, weiterlaufen dürfen, falls ordentliche US-Gerichte die Haft eines Verdächtigen bestätigen. Und müssen Tribunale notfalls solange ausgesetzt werden, bis bei den Beschuldigten feststeht, ob die Haft rechtmäßig ist? US-Justizminister Michael Mukasey kündigte an, die Militärverfahren könnten weiterlaufen. Eine Argumentation, gegen die es vermutlich bereits in den kommenden Tagen Klagen geben wird. Suzanne Lachelier, die den mutmaßlichen Terroristen Binalshib vertritt, prophezeit „sehr große Verzögerungen“ bei den Verfahren. Dabei droht fünf Angeklagten die Todesstrafe; Beweise sollen sich auch auf Verhöre stützen, bei denen gefoltert wurde.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false