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Gültig bis 2015: Anti-Terror-Gesetze um vier Jahre verlängert

Trotz des Widerstands der FDP bleiben die Anti-Terror-Gesetze für weitere vier Jahre in Kraft. Und nicht nur das: Bei den Regelungen wurde nachgebessert.

Zehn Jahre nach den Anschlägen vom 11. September hat der Bundestag die Anti-Terror-Gesetze um weitere vier Jahre verlängert. Ein Großteil der damals beschlossenen Regelungen, die ohne Parlamentsbeschluss zum Jahreswechsel ausgelaufen wären, gelten nun bis Ende 2015. Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste können auf dieser Grundlage bei Banken und Fluggesellschaften Informationen über Terrorverdächtige einholen. Neu eingeführt wurden Abfragen bei zentralen Stellen, wodurch die Arbeit der Ermittler erleichtert werden soll. Abgeschafft wurden hingegen Möglichkeiten zur Überwachung des Postverkehrs, die als wenig effizient galten. Vorausgegangen war ein monatelanger Koalitionsstreit. Während Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) vehement eine Verlängerung der Gesetze anmahnte, leistete Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) unter Verweis auf die Bürgerrechte erbitterten Widerstand.

Nachdem sich die Koalitionspartner im vergangenen Juni schließlich geeinigt hatten, verbuchten es die Freidemokraten als Erfolg, dass die Eingriffsschwellen erhöht und keine Gesetze verschärft wurden. Die Opposition warf der FDP hingegen vor, sie sei bei den Verhandlungen mit der Union eingeknickt. (dpa)

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