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Gutachten für den Europäischen Gerichtshof: Weiterhin Visumspflicht für Türken

Die Türkei hofft auf den Europäischen Gerichtshof: Er könnte die Einreise in die EU erleichtern. Doch ein wichtiges Gutachten kommt nun zu einem anderen Ergebnis. Wie wird darin argumentiert?

Die Türkei hat in ihrem Kampf um eine Aufhebung der Visumspflicht bei Reisen ihrer Bürger nach Europa einen Rückschlag hinnehmen müssen. Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kam am Donnerstag zu dem Schluss, dass Türken kein Recht auf eine visumsfreie Einreise in ein EU-Land haben, wenn sie dort lediglich Dienstleistungen in Anspruch nehmen, aber nicht erbringen wollen. Vor vier Jahren hatte der Gerichtshof entschieden, dass Türken bei einer aktiven Erbringung von Dienstleistungen – etwa als Fernfahrer – kein Visum benötigen. Damals wie diesmal war der EuGH vom Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg eingeschaltet worden.

„Schlechte Nachrichten“ seien das, meldete die türkische Zeitung „Hürriyet“ auf ihrer Internetseite. Obwohl das Gutachten vom Donnerstag für die Europa-Richter nicht bindend ist, folgen sie in den meisten Fällen den Empfehlungen des Gerichtsexperten. Ein Urteil werde in drei bis sechs Monaten erwartet, hieß es.

Für die Türkei gehört die Visumspflicht bei Reisen in die EU zu den größten Problemen in den Beziehungen zwischen Ankara und Brüssel; für viele türkische Normalbürger ist die Visumsfrage inzwischen wichtiger als ein Beitritt ihres Landes zur EU. Antragsteller klagen über aufwendige und teure Visumsverfahren sowie über willkürliche Ablehnungen. In der Türkei werden im Jahr rund 172000 Visumsanträge für Reisen nach Deutschland gestellt; jedes zehnte Gesuch wird abgelehnt. Auch Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler sprach sich am Donnerstag laut „Hürriyet“ während eines Türkei-Besuches für weitere Erleichterungen aus.

Nach dem Gutachten vom Donnerstag ist aber fraglich, ob Reisen nach Europa für Türken wirklich bald einfacher werden. Konkret geht es um den Fall der Türkin Leyla Ecem Demirkan, die ihren deutschen Stiefvater in Berlin besuchen wollte, aber kein Visum erhielt. Sie klagte dagegen in Berlin und argumentierte, ein Zusatz zum Assoziierungsabkommen zwischen der damaligen EWG und der Türkei aus dem Jahr 1973 verbiete eine Visumspflicht, wenn es um die Erbringung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen gehe. Und weil sie in Berlin eventuell Dienstleistungen in Anspruch nehmen werde, gelte die Visumsfreiheit auch für sie.

In seinem Gutachten empfahl der spanische Generalanwalt Pedro Cruz Villalon den Richtern, die Argumentation von Demirkan abzulehnen. Die EU-Staaten haben nach seiner Einschätzung das Recht, ein Visum von Türken zu verlangen, wenn diese in einem EU-Land eine Dienstleistung in Anspruch nehmen wollten. Villalon unterstrich, dass sonst praktisch jeder türkische EU-Besucher visumsfrei einreisen dürfte, also auch Touristen oder Studenten.

Der Generalanwalt forderte, das Gericht solle keine allgemeine Aufhebung der Visumspflicht mit Verweis auf das Assoziierungsabkommen ermöglichen. Für Familien-Besucher sei die Inanspruchnahme von Dienstleistungen nicht das Reiseziel, sondern nur ein Nebeneffekt. Die bloße Berufung auf einen möglichen Frisör-Besuch reicht nicht für die Visumsfreiheit aus, lautet die Argument im Kern.

Im Jahr 2009 hatte der EuGH im Fall des türkischen Lastwagenfahrers Mehmet Soysal entschieden, dass die EU kein Visum von Türken verlangen darf, die als Dienstleister in den EU-Raum kommen – eben zum Beispiel als Lastwagenfahrer. Auch damals ging es um die Folgen des türkisch-europäischen Assoziierungsabkommens aus dem Jahr 1973.

Das sogenannte Soysal-Urteil weckte in der Türkei die Hoffnung, dass die Visumspflicht über die europäischen Gerichte abgeschafft werden könne. Diese Hoffnung hat sich bisher nicht erfüllt. Wenn der EuGH nun der Empfehlung von Generalanwalt Villalon folgt, bleibt die Visumspflicht bestehen.

Auch die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Inanspruchnahme von Dienstleistungen keine Visumsfreiheit erzwingt. Berlin hat das Visumsverfahren erleichtert und lässt inzwischen häufiger Mehrjahresvisa erteilen.

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