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Politik: Gutachten: Studiengebühren verfassungswidrig

Leipzig - Die Studiengebühren in mehreren Bundesländern sind rechts- und sogar verfassungswidrig. Das geht aus einem Gutachten hervor, das Ludwig Kronthaler, Richter am Bundesfinanzhof, für den Stifterverband erstellt hat.

Leipzig - Die Studiengebühren in mehreren Bundesländern sind rechts- und sogar verfassungswidrig. Das geht aus einem Gutachten hervor, das Ludwig Kronthaler, Richter am Bundesfinanzhof, für den Stifterverband erstellt hat. So schreiben verschiedene Hochschulgesetze Ausfallfonds vor, auf die die Banken zurückgreifen sollen, wenn Studierende ihre Studienkredite nicht begleichen können. Dass diese Fonds aus den Studiengebühren gebildet werden, hält der Jurist für eine „verfassungswidrige Sonderausgabe“. Der Staat habe das Ausfallrisiko zu tragen. Gesetzwidrig seien auch pauschale Einheitsbeträge, wenn die Unis nicht erklären könnten, wie genau mit dem Geld die Lehre verbessert wird. akü

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