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Politik: Gutes Beispiel, schlechtes Beispiel

In Thüringen gibt es schon ein Betreuungsgeld – die Krippenquote ging um gut zehn Prozent zurück

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Sind gut zehn Prozent weniger Krippenkinder in Thüringen ein Argument gegen die Einführung eines Betreuungsgelds für Eltern? Dort, wo es diese Leistung – die die CSU ab 2013 bundesweit möchte – bereits seit vergangenem Sommer gibt, gehen die Auffassungen darüber auseinander. Die CDU-Regierung, die das Betreuungsgeld eingeführt hat, spricht von „hohem Zufriedenheitsgrad“ der Eltern. Die SPD hingegen sieht am Thüringer Beispiel all ihre schlimmsten Befürchtungen bestätigt und warnt daher vor einer bundesweiten Einführung.

Es ist jetzt knapp zwölf Monate her, seit Thüringen seine Kleinkindförderungen radikal umgestellt hat. Seither erhalten alle Eltern (einkommensunabhängig) für das zweite Lebensjahr ihres Kindes monatlich ein Erziehungsgeld vom Land, für das erste Kind 150 Euro, für das zweite Kind 200 Euro, beim dritten sind es schon 300 Euro. Wer die Betreuung seines Kindes selbst übernimmt, kann das Geld behalten, wer eine Krippenbetreuung vorzieht, muss einem Kita-Träger seiner Wahl 150 Euro monatlich abtreten – und zwar zusätzlich zu den einkommensabhängigen Elternbeiträgen.

Noch Anfang 2006 nutzten rund 80 Prozent der Thüringer Eltern für ihre Zweijährigen eine Krippenbetreuung. Nun, ein knappes Jahr später, hat sich dies verändert. Die Quote schwankt nun zwischen 66 und 70 Prozent, was ein Beleg dafür sein könnte, dass die Prämie tätsächlich dazu führt, dass Eltern lieber zu Hause bleiben, wenn der Staat für die Betreuung bezahlt. Allerdings verweist das Erfurter Familienministerium darauf, dass man statistisch kaum vergleichbares Material besitze und daher auch keine Schlüsse aus den Zahlen ziehen könne. Schon gar nicht darüber, welche sozialen Auswirkungen das Projekt hat. Dass vor allem ärmere Eltern oder Migranten die Prämie im Familienbudget halten könnten, sei weder feststellbar noch erkennbar.

Dennoch läuft seit einigen Monaten ein breites Bündnis gegen die Neuregelung der Landesregierung Sturm. Unterstützt von Elterninitiativen, Kitaträgern und Gewerkschaften ist ein Volksbegehren angestrengt worden, gegen das die Landesregierung vor dem Verfassungsgericht nun sogar klagt. Der Vorwurf an die Regierung lautet: Mit dem neuen Familienfördergesetz sind die Bedingungen für Familien in Thüringen verschlechtert statt verbessert worden. Denn Thüringen hat die 38 Millionen Euro für das Betreuungsgeld vorher aus dem Landesfördertopf für Kindergärten herausgestrichen. Und dort, so klagen die Protestierer, herrschten nun Unterfinanzierung, Erziehermangel und höhere Elternbeiträge.

Für SPD-Landeschef Christoph Matschie liegt darin auch die „Gefahr für eine bundesweite Einführung des Betreuungsgeldes“. Unweigerlich werde ein Zielkonflikt zur Finanzierung der Kindergärten aufgebaut, letztlich zum Schaden des Infrastrukturausbaus. „Thüringen“, sagt Matschie, „ist ein Beleg dafür, warum es kein bundesweites Betreuungsgeld geben darf.“

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