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Guttenberg: Kein Gedanke an Rücktritt - und neue Vorwürfe

Verteidigungsminister zu Guttenberg soll laut einem Medienbericht auch die Arbeit der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in Anspruch genommen haben. Eine Frage zu Rücktrittsgedanken beantwortete er mit "Unsinn".

Trotz der Plagiats-Vorwürfe gegen ihn denkt Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg nicht an Rücktritt. Im Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Focus“ beantwortete der CSU-Politiker die Frage, ob er seit Dienstag einmal an Rücktritt gedacht habe, knapp mit „Unsinn!“. Es liege nicht bei ihm, zu beurteilen, was der Vorgang für seine Glaubwürdigkeit und Autorität bedeute. „Aber beidem gerecht zu werden, bleibt mein Anspruch“, sagte der Minister laut Vorabbericht vom Samstag.

Laut „Spiegel“ hat Guttenberg für seine unter Plagiatsverdacht stehende Doktorarbeit auch die Arbeit der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in Anspruch genommen. Einem Vorabbericht vom Samstag zufolge verfasste der Ministerialrat Ulrich Tammler für den damaligen CSU-Abgeordneten Guttenberg die Ausarbeitung „Die Frage nach einem Gottesbezug in der US-Verfassung und die Rechtsprechung des Supreme Court zur Trennung von Staat und Religion“.

Tammler habe seine Arbeit an dem zehnseitigen Papier am 13. Mai 2004 beendet und es unter der Registernummer WF III - 100/04 an Guttenbergs Abgeordnetenbüro weitergeleitet. Guttenberg habe dann die Arbeit in seine Dissertation nahezu vollständig eingefügt - mit nur geringfügigen Änderungen. Tammler werde namentlich in keiner von Guttenbergs Quellenangaben zitiert. Lediglich die Arbeit der wissenschaftlichen Dienste erwähne Guttenberg auf Seite 391. „Vergleiche auch eine im Auftrag des Verfassers entwickelte Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 13. Mai 2004“, sei unter der Fußnote 83 vermerkt.

Mitte der Woche hatte bereits das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, Guttenberg habe auch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages für seine Dissertation genutzt. Demnach soll Guttenberg als einfacher CSU-Abgeordneter die Abteilung des Parlamentes wie durchaus üblich für seine allgemeinpolitische Tätigkeit als Abgeordneter mit Fachfragen beauftragt haben. Die Expertisen, die er vom wissenschaftlichen Dienst bekam, seien aber später teilweise in seine Dissertation eingeflossen. Die Verwendung dieser Informationen habe Guttenberg jedoch stets kenntlich gemacht Die Gutachter der wissenschaftlichen Dienste sollen die Abgeordneten bei ihrer Arbeit als Abgeordnete unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte an den Arbeiten vor.

Veröffentlichung und Verbreitung bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag, wie es auf der Website des Bundestages heißt. (dapd)

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