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Politik: Gysi muß Stasi-Vorwürfe hinnehmen

KARLSRUHE .Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat den Bericht des Immunitätsausschusses des Bundestags zur Zusammenarbeit des PDS-Abgeordneten Gregor Gysi mit dem Ministerium der Staatssicherheit der DDR gebilligt.

KARLSRUHE .Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat den Bericht des Immunitätsausschusses des Bundestags zur Zusammenarbeit des PDS-Abgeordneten Gregor Gysi mit dem Ministerium der Staatssicherheit der DDR gebilligt.Vier der acht Verfassungsrichter haben jedoch die Schlußausführungen des Berichts als einseitige Mutmaßungen beanstandet, mit denen der Ausschuß seinen Untersuchungsauftrag überschritten und die Abgeordnetenrechte Gysis verletzt habe.Da der Kläger die Stimmenmehrheit des Senats benötigt hätte, wurde Gysis Klage in allen Punkten zurückgewiesen.

Der Immunitätsausschuß hatte im Mai nach mehrjähriger Tätigkeit einen fünfzig Seiten umfassenden Abschlußbericht vorgelegt; die Ausschußmehrheit ist danach von der wissentlichen Zusammenarbeit Gysis mit der Stasi überzeugt.Als Anwalt prominenter Regimekritiker habe er Informationen über seine Mandanten weitergegeben.Der Bericht endet sinngemäß mit der Aussage, Gysis Ziel sei die Unterdrückung der demokratischen Opposition gewesen.

Der Zweite Senat entschied nun einstimmig, daß er nur die Einhaltung der Verfahrensvorschriften und die Beachtung des Untersuchungsauftrags habe überprüfen dürfen.Die Parlamentsautonomie verbiete es, daß das BVerfG seine Überlegungen und Überzeugungen an die Stelle des zuständigen Ausschusses setze.Somit sei es der verfassungsrechtlichen Prüfung entzogen, ob Beweismittel ergiebig oder nicht waren.Die Verfahrensrügen Gysis wurden ebenfalls einstimmig verworfen.Unbeanstandet blieb weiter, daß nicht alle Ausschußmitglieder durchgängig anwesend waren.

Ein Patt gab es in der Frage, ob der Ausschuß seinen Prüfungsauftrag einhielt.Verfassungsrichterin Karin Graßhof und die Richter Hans-Joachim Jentsch, Paul Kirchhof und Klaus Winter bejahen das.Die in der Schlußzusammenfassung getroffenen Feststellungen über Gysi fänden "ihre Grundlage in zuvor dargestellten Einzelfeststellungen" und hielten sich im Rahmen des Untersuchungsauftrags.Eine politische Bewertung der Verstrickung Gysis liege nicht vor.

Jutta Limbach und die Richter Winfried Hassemer, Konrad Kruis und Berthold Sommer führen dagegen aus, die Schlußaussagen des Berichts könnten nur als "Vorwurf einer groben Verletzung anwaltlicher Berufspflichten verstanden werden" und würden "in ihrer Einseitigkeit" der besonderen Situation nicht gerecht, in der ein Anwalt stehe, der in einer Diktatur Regimekritiker vertrete.

Gysi hat die Ablehnung seiner Klage kritisiert.Der Richterspruch sei "gleichwohl kein schlechtes Ergebnis", sagte er.Er kündigte an, daß er ein "anwaltsgerichtliches Verfahren gegen sich selbst" einleiten werde.Damit wolle er beweisen, daß er als DDR-Anwalt keine Mandaten verraten habe.(Az.: 2BvE 2/98)

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