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Politik: Gysi stoppt Herausgabe von Stasi-Akten

Einstweilige Verfügung des Berliner Verwaltungsgerichts gegen Unterlagenbehörde / Birthler zieht Bilanz

Von Matthias Schlegel

Berlin - Marianne Birthler ist verwundert. Weniger über die Tatsache, dass Gregor Gysi mit Hilfe einer so genannten Zwischenverfügung des Berliner Verwaltungsgerichts vom 2. September der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen vorläufig untersagt hat, ihn betreffende Akten an Medien herauszugeben. Mehr wundert sich die Behördenchefin, dass ein bekanntes Nachrichtenmagazin diesen Vorgang mit der Überschrift versah: „Gysi kämpft wie Kohl“. Tatsache bleibe doch, dass der Altbundeskanzler bei seinem gerichtlichen Vorgehen gegen die Aktenherausgabe Betroffener gewesen sei, sagte Birthler am Montag in Berlin. Dagegen gehe es bei Gysi um eine Zusammenarbeit mit der Stasi. Und an der Einschätzung, die das entsprechende Gutachten der Stasi-Unterlagenbehörde dazu vor zehn Jahren getroffen habe, habe sich nichts geändert.

In den umstrittenen Akten geht es unter anderem um den Fall Robert Havemann. Zwei Unterlagen dazu waren bereits herausgegeben worden, zwei weitere stoppte der Spitzenkandidat der Linkspartei mit der Verfügung. Er beruft sich bei seinem Antrag auf seine anwaltliche Schweigepflicht. Aber gerade um seine Anwaltstätigkeit gehe es nun einmal, erklärte Marianne Birthler, darauf habe sich auch das Gutachten von 1995 gestützt.

Eigentlich war die Behördenchefin vor die Presse gegangen, um ihren mittlerweile 7. Tätigkeitsbericht vorzulegen. Den Fall Gysi hatte sie selbst dabei gar nicht vorgebracht, sie war darauf angesprochen worden. Doch er illustriert, was Marianne Birthler als eine Botschaft übermitteln will: Von einem angeblich erlahmenden Interesse an den Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) könne keine Rede sein. Gerade seit die so genannten Rosenholzdateien, also die Spionage-Datei des MfS, zur Verfügung stünden, sei die Zahl der Anträge auf Überprüfungen auf eine frühere inoffizielle Stasi-Mitarbeit noch einmal auf 111000 in den vergangenen anderthalb Jahren angestiegen. Das rührt auch daher, dass die Frist für die Überprüfungen im öffentlichen Dienst Ende 2006 ausläuft. Waren Mitte der 90er Jahre noch bei rund sieben Prozent der Überprüften Hinweise auf eine IM-Tätigkeit festgestellt worden, war das in diesem Jahr nur noch bei 2,7 Prozent der Fall. Das „erstaunlichste Ergebnis“ ihrer Arbeit bleibe aber die große Resonanz auf die Möglichkeit, die „eigene“ Stasi-Akte einzusehen – mithin die Chance, nach Beschnüffelung und Observierung die „eigene Würde wiederzuerlangen“, sagte Birthler. Rund eineinhalb Millionen Menschen haben seit 1992 einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, und mehr als 90000 Anträge seien allein in jedem der letzten drei Jahre eingegangen.

Wie die Zukunft der Behörde aussieht, ist weithin ungewiss. Seit die Zuständigkeit vor einem Dreivierteljahr vom Innenminister zur Kulturstaatsministerin wechselte, beschäftigt sich eine Kommission damit, wie ein künftiger „Geschichtsverbund Aufarbeitung der SED-Diktatur“ aussehen könnte. Es gibt starke Kräfte, die die Stasi-Unterlagenbehörde in das Bundesarchiv eingegliedert sehen möchten.

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