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Härtere Strafen für Rassisten?: Juristentag lehnt Pläne von Justizminister Maas ab

Der Bundesjustizminister will als Konsequenz aus den NSU-Verbrechen rassistische und fremdenfeindliche Straftaten härter ahnden. Die Juristen halten das für "bloße Symbolpolitik".

Der Deutsche Juristentag hat aktuellen Plänen von Justizminister Heiko Maas (SPD) für schärfere Strafen bei Hassverbrechen eine Absage erteilt. Die gesetzlichen Strafzumessungsregeln sollten nicht um „rassistische, fremdenfeindliche oder sonst menschenverachtende Motive“ ergänzt werden, beschloss die mit 2500 Teilnehmern größte juristische Fachtagung Europas am Donnerstag in Hannover. Die Experten meinten, derartige Motive seien bei der konkreten Strafbemessung bereits jetzt und auch ohne ausdrückliches Gesetz zu berücksichtigen. Maas reagiert mit seinem Vorhaben auf die Verbrechen der Terrorgruppe NSU. Die Opposition hat die Pläne als „bloße Symbolik“ bezeichnet.

Der Juristentag zeigte sich ablehnend, fremde kulturell-religiös geprägte Vorstellungen in das Strafrecht zu integrieren. Strafrecht habe sich an den Vorstellungen der „hiesigen Rechtsgemeinschaft“ zu orientieren, hieß es. Religiöse Argumente, wie sie etwa in der Diskussion um sogenannte Ehrenmorde auftauchen, könnten solche Verbrechen weder rechtfertigen noch entschuldigen. Allerdings könnten sie ausnahmsweise bei der Strafhöhe berücksichtigt werden, „wenn der Widerspruch zwischen kulturellen oder religiösen Geboten für den Täter einen echten, schweren Konflikt begründet“.

In der Diskussion um Reformen des Urheberrechts angesichts zunehmender digitaler Verbreitung von geistigen Werken sind die Fachleute skeptisch. Vielfach wird gefordert, Nutzerinteressen stärker zu gewichten. Das Urheberrecht bleibe ein „privates Schutzgut“, entschied der Juristentag. Es gehe nicht um einen angemessenen Ausgleich mit Konsumentenbedürfnissen. Gesonderte Leistungsschutzrechte, wie sie für Presseverlage eingeführt wurden, sollten beibehalten werden. Der Juristentag endet am Freitag, er hat in sechs Abteilungen Beschlüsse gefasst, die sich als Empfehlungen an den Gesetzgeber richten.

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