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Politik: Härtere Strafen für Sextäter

Ministerin kündigt Gesetz an / Mit Union weitgehend einig

Berlin/Karlsruhe. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das Sexualstrafrecht verschärfen. Die rot-grüne Bundesregierung sei sich über einen Entwurf weitgehend einig, sagte Zypries am Mittwoch in Berlin. Das Gesetz solle bereits in den kommenden Wochen im Bundestag eingebracht werden.

Sexueller Missbrauch von Kindern soll künftig mit mindestens einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten Haft bestraft und damit von einem Vergehen zu einem Verbrechen heraufgestuft werden. Gleiches gilt für den Missbrauch „widerstandsunfähiger Personen“, etwa geistig Behinderter. Die Strafe für Kindesmissbrauch soll jedoch in minderschweren Fällen gemildert werden können – Zypries nannte einen Zungenkuss als Beispiel. Nach Angaben der Ministerin sollen außerdem genetische Merkmale von allen Tätern gespeichert werden können, deren Taten einen „sexuellen Bezug“ aufweisen. Hierunter fielen auch Exhibitionisten.

Der Entwurf deckt sich zum Teil mit Forderungen der Union, die an diesem Donnerstag im Bundestag diskutiert werden. Dissens besteht Zypries zufolge nur bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung, dem erst während der Haft angeordneten dauerhaften Freiheitsentzug bei Rückfalltätern. Die Sicherungsverwahrung müsse, wie bisher, bereits im Strafurteil zumindest unter Vorbehalt angeordnet werden, sagte Zypries. Eine spätere Anordnung, wenn der Täter bereits einen Teil seiner Strafe verbüßt hat, halte sie für verfassungswidrig. Einige Länder haben die nachträgliche Verwahrung dennoch bereits in ihren Polizeigesetzen geregelt. „Wenn die Länder dies für eine Maßnahme der Gefahrenabwehr halten, können sie es per Landesgesetz regeln“, sagte Zypries. Dies entspreche auch der herrschenden juristischen Auffassung.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat unterdessen die Anordnung von Sicherungsverwahrung erleichtert. Es genüge, wenn ein Rückfalltäter die vom Gesetz für das vorherige Urteil geforderte Mindeststrafe von drei Jahren durch Einzeltaten verwirkt hat. (Az.: 2 StR 261/02)

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