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Häusliche Gewalt: EU-Richter verurteilen Türkei nach Ehrenmord

Historischer Sieg vor dem Menschenrechtsgerichtshof: Nachdem ihre Mutter Opfer eines Ehrenmordes wurde, klagte Nahide Opuz die Türkei an. Mit Erfolg: Ankara muss wegen Nachsicht bei häuslicher Gewalt nun die Klägerin entschädigen.

Nahide Opuz ist eine mutige Frau. Sie hat mehrere Mordanschläge und Jahre unter ständiger Bedrohung hinter sich, sie hat Verletzungen erlitten und schwere Traumata – ihr Ex-Ehemann trachtete ihr nach dem Leben und erschoss ihre Mutter. Doch Opuz, eine heute 37 Jahre alte Frau aus der Stadt Diyarbakir im Südosten der Türkei, kämpfte um ihr Recht und errang jetzt einen historischen Sieg: Auf ihre Klage hin fällte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ein denkwürdiges Urteil. Als erstes Mitgliedsland des Europarats wurde die Türkei wegen eines mangelnden Einsatzes zur Eindämmung häuslicher Gewalt verurteilt. Eine „Premiere, auf die man nicht stolz sein kann“, kommentierte der Fernsehsender CNN-Türk am Dienstag nach Bekanntwerden des Straßburger Urteils, das dem türkischen Staat und seinen Institutionen ein vernichtendes Zeugnis ausstellt.

Nahide Opuz und ihr Mann, vom Gericht nur mit seinen Initialen H. O. identifiziert, lagen seit Beginn ihrer Ehe 1995 miteinander im Streit. H. O. wurde bald gewalttätig, es gab Schläge für Nahide und ihre Mutter. Im Oktober 2001 stach H. O. mit einem Messer auf seine Frau ein, wenig später erschoss er die Mutter seiner Frau, weil diese mit ihrer Tochter in einen anderen Teil der Türkei fliehen wollte. Die Fluchtpläne hätten seine Ehre verletzt, sagte H. O. der Polizei.

Obwohl sich Opuz und ihre Mutter mehrmals an die Behörden wandten, kam H. O. immer wieder auf freien Fuß. Kaum war er nach einem Gewaltausbruch wieder einmal aus der Polizeihaft entlassen worden, bedrohte er Frau und Schwiegermutter, bis diese ihre Beschwerden zurückzogen. Vor den Straßburger Richtern argumentierte Opuz mit Erfolg, der türkische Staat habe seine Fürsorgepflicht verletzt. Die Verurteilung der Türkei war einstimmig. Opuz erhält von der Regierung insgesamt 36.500 Euro.

Die Entscheidungen der türkischen Justiz hätten H. O. nicht von der fortgesetzten Gewalt abgehalten „und legten sogar ein gewisses Maß an Toleranz gegenüber seinen Handlungen an den Tag“, heißt es in dem Urteil. In der Türkei sei bei Fällen häuslicher Gewalt „eine allgemeine Passivität des Justizsystems und Straffreiheit für Täter“ zu beklagen. Laut einer aktuellen Studie werden vier von zehn Frauen in der Türkei von ihren Ehemännern körperlich misshandelt. 

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