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Politik: Haftentlassene sollen schärfer überwacht werden

Berlin - Die Bundesregierung will die Aufsicht über entlassene Straftäter reformieren und so der Rückfallkriminalität entgegenwirken. Das sieht ein dem Bundestag zugeleiteter Gesetzentwurf jetzt vor.

Berlin - Die Bundesregierung will die Aufsicht über entlassene Straftäter reformieren und so der Rückfallkriminalität entgegenwirken. Das sieht ein dem Bundestag zugeleiteter Gesetzentwurf jetzt vor. Unter anderem ist geplant, die Nichteinhaltung von Auflagen mit bis zu drei Jahren Haft statt bisher einem Jahr zu sanktionieren. Der Gesetzentwurf bezieht sich auch auf die Führungsaufsicht von psychisch Kranken und Suchtkranken. Ziel sei es, „kritische Entwicklungen“ von Ex-Straftätern schneller zu erkennen und dem zu begegnen. So ist bei Sexualstraftätern ein Kontaktverbot vorgesehen, um zu verhindern, dass Opfer erneut belästigt oder bedroht werden. Sexualstraftätern soll auch generell untersagt werden, Kontakt zu fremden Kindern aufzunehmen. Bei Verstößen soll künftig unmittelbar eingegriffen werden. Bei Alkoholkranken kann jeglicher Alkoholkonsum untersagt werden – unter Androhung einer stationären Suchttherapie.ddp

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