zum Hauptinhalt
Verdi beruft sich auf eine Erklärung aus 2010.

© dpa

Hamburg: 300 Flüchtlinge werden Verdi-Mitglied

Verdi hat 300 afrikanische Flüchtlinge in Hamburg als Mitglieder aufgenommen. Keine Behörde fühlt sich für sie zuständig. Die Dienstleistungsgewerkschaft aber sieht gute Chancen, dass sie einen Job finden in der Hansestadt.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat in Hamburg 300 Flüchtlinge als Mitglieder aufgenommen. Es handelt sich um Afrikaner verschiedener Nationalitäten, die als Wanderarbeiter tätig waren und nach den Kriegswirren in Libyen 2011 flohen. Sie hatten sich auf die Flucht über das Mittelmeer nach Italien begeben und sind von dort aus weitergezogen, nachdem die Aufnahmelager geschlossen worden waren.

Mit einem kleinen behördlichen Reisegeld kamen sie nach Zwischenstopps in mehreren europäischen Metropolen schließlich nach Hamburg, wo ihnen bisher kein längerfristiger Aufenthaltsstatus gewährt wird. Weil die Stadt Hamburg ihre Winterquartiere mit Frühjahrsbeginn schloss, mussten die Flüchtlinge fortan auf der Straße campieren. Mehrere Kirchengemeinden haben der Gruppe, die sich „Lampedusa in Hamburg“ nennt, nach vielen Protestaktionen mittlerweile übergangsweise eine Unterbringung gewährt.

Hamburgs Senat verweist auf die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums, das wiederum auf die eigentliche Verantwortung Italiens verweist. Verdi beruft sich mit seiner Aktion auf die 2010 seitens der Gewerkschaft verfasste Freizügigkeitserklärung. „Alle Menschen sollen frei von Armut und Not, von Ausbeutung und Unterdrückung leben. Sie haben das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, auf menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen, auf Anerkennung und Respekt“, heißt es dort.

Verdi erklärt, dass sich in der Flüchtlingsgruppe viele Beschäftigte wie Ingenieure, Handwerker und Facharbeiter befinden, für die es durchaus geeignete Stellen auf dem Hamburger Arbeitsmarkt geben würde. Die Gewerkschaft fordert den Hamburger Senat auf, vom Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes Gebrauch zu machen, der es obersten Landesbehörden aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen erlaubt, eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen.

Zur Startseite