zum Hauptinhalt

Hamburger Volksentscheid: Schulreform: Zielgruppe verfehlt

Dem Hamburger Volksentscheid sind viele derjenigen ferngeblieben, denen die Reform zugute kommen sollte.

Nach der Abstimmungsniederlage beim Volksentscheid zur Einführung der Primarschule in Hamburg lecken die Senatsparteien CDU und Grün-Alternative Liste (GAL) nun die Wunden. In die von ihnen angekündigte Analyse des Ergebnisses fließen dabei sicherlich auch die Erkenntnisse über das Abstimmungsverhalten der einzelnen Bevölkerungsschichten ein. Daraus geht hervor, dass die Mobilisierung für das Referendum offenbar auch mit dem sozialen Status und entsprechender Herkunft zu tun hatte.

Gerade in den ärmeren Stadtteilen war die Beteiligung am Volksentscheid gering. Beobachter erklären das damit, dass dort eine allgemein größere Politikverdrossenheit auch in anderen Fragen vorherrsche. Dabei sollte das nun abgelehnte längere gemeinsame Lernen ausgerechnet dem Personenkreis aus den unteren Schichten zugute kommen. Eine weitere Auffälligkeit auf der anderen Seite: In Stadtgebieten mit einem höheren Durchschnittsverdienst bekamen die Initiatoren des Plebiszits, die Vereinigung „Wir wollen lernen“ (WWL), eine deutlich größere Zustimmung für ihr Nein zur Schulreform. Das wiederum deckt sich mit der Zusammensetzung der Volksinitiative, in der sich vor allem wohlwollend als gutbürgerlich zu bezeichnende Mitstreiter engagiert hatten. Von linksalternativen Reformbefürwortern wurden sie schon mal böswillig als „Pfeffersäcke“ beschimpft.

Karin Haas, Landessprecherin der Linken in Hamburg, fasst zu Motivation und Mobilisierung zusammen: „Die guten Ergebnisse in Stadtteilen mit sozial besser gestellter Bevölkerung zeigen, dass diese Schichten ihre Interessen wahrnehmen und damit Erfolg haben.“ Auch Robert Heinemann, Verfassungsexperte der CDU, konstatiert, dass die direkte Demokratie nicht in allen Schichten angenommen werde.

In der Elbmetropole ist unterdessen eine Diskussion aufgeflammt, wie weit die Formen von direkter Demokratie gehen dürfen. Das niedrigschwellige Mitbestimmungsinstrument des Bürgerbegehrens auf kommunaler Ebene in den Bezirken – eingeführt durch einen Volksentscheid – stößt zunehmend auf Widerspruch. Kritiker führen an, dass Partikularinteressen womöglich unangemessen in den Vordergrund gerückt werden. Und sie bemängeln, dass dadurch in der Regel eine Entscheidungsfindung verlangsamt werde. Seit der Einführung vor zehn Jahren hat es insgesamt 76 Begehren gegeben – mal geht es um eine Ansiedlung, mal um einen Bebauungsplan und aktuell um den Bau einer Drogenklinik, den die Anwohner verhindern wollen. Bis zum Bürgerentscheid, der dann rund 150 000 Euro an Kosten verursacht, reichen meist wenige tausend Unterschriften. Nach Auffassung der GAL darf es da keine neuen Beschränkungen geben.

Unabhängig vom Ausgang bewertete der Verein „Mehr Demokratie“ den Volksentscheid vom vergangenen Sonntag als positiv. Er war bundesweit erst der 18. auf Landesebene.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false