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Hannover: Neonazi-Demo bleibt verboten

Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot einer großen Neonazi-Demo zum 1. Mai in Hannover hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Bei dem Aufmarsch müsste man mit gewaltbereiten Demonstranten sowie erheblichen Gefahren für Menschen und Gegenständen rechnen.

Diese Argumentation des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes, das die Neonazi-Demo verboten hatte, erschien auch den Richtern in Karlsrhue schlüssig. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes überrascht: Häufig wurden bereits verbotene Demonstrationen Rechtsextremer von Karlsruhe wieder gestattet. Die Rechtsextremen hatten in Hannober 1000 Teilnehmer erwartet. (mm, dpa)

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