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Arbeitsministerin von der Leyen

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Reformpläne: Hartz-Gesetze vor grundlegender Korrektur

Bundessozialministerin von der Leyen plant offenbar weitreichende Reformen bei den Fürsorgeleistungen für Langzeitarbeitslose und Sozialfälle. Haushalte mit Kindern könnten demnach Sachleistungen und Gutscheine für Schule und Freizeit erhalten.

Da nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die bisherige Kopplung an die Rentenentwicklung aufgegeben werden muss, sollten sie nach Plänen des Sozialministeriums künftig jeweils zur Hälfte von der Entwicklung der Nettolöhne und der Inflation abhängen. Einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" zufolge geht das Ressort von der Leyens davon aus, dass die „Hartz IV“-Sätze künftig stärker steigen werden als die Renten.

Haushalte mit Kindern sollten allerdings – wie von der Ministerin bereits angekündigt – möglichst kein zusätzliches Geld bekommen, sondern sogenannte Teilhabe- und Bildungsgutscheine oder direkte Sach- und Dienstleistungen.

Ein Ressortsprecher wollte „einzelne Aspekte des Gesamtvorhabens oder vermeintliche Details“ nicht kommentieren und betonte: „Es gibt bis dato keine Festlegungen.“ Bisher seien die Regelsätze nicht neu berechnet worden und könnten erst angestellt werden, wenn die Daten der neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe durch das Statistische Bundesamt ausgewertet seien. Spekulationen über die Höhe der Hartz-IV-Sätze entbehrten daher „jeder Grundlage“.

Als mögliche Ausgestaltungen habe das Bundesverfassungsgericht „neben der Preisentwicklung auch die Nettolohnentwicklung und die laufende Wirtschaftsrechnung genannt“.

Laut „Spiegel“ zeigen die vorläufigen Berechnungen, dass der Regelsatz von derzeit 359 Euro im Monat für einen alleinstehenden Erwachsenen zu niedrig sei: Die von der Regierung herangezogenen Vergleichszahlen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe beim Statistischen Bundesamt ergäben, dass der Satz bei bis zu 400 Euro liegen müsste. Bei den Kindern hingegen habe die vorläufige Berechnung ergeben, dass die gültigen Sätze den Bedarf realistischer abbilden.

Der Ministeriumssprecher bestätigte aber, dass „die zusätzlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern in der Grundsicherung, die bisher nicht in den Regelsätzen eingerechnet waren“, künftig „als Sach- oder Dienstleistung zum Kind kommen“ sollen. Dazu könnten, so der Sprecher weiter, „Lernförderungsleistungen“ für schwächere Schüler, ein „Schulbasispaket zur Sicherung der materiellen Voraussetzungen des Schulbesuchs“, ein direkt von den Behörden bezahltes Mittagessen in der Schule oder Kita sowie „Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe“ etwa für Sport-, Kultur- und andere Freizeitangebote gehören. Tsp/ddp

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