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Hartz IV: Gleiches Geld für Arbeitslose in Ost und West

Ab 1. Juli bekommen Empfänger von Arbeitslosengeld II in Ostdeutschland den gleichen Betrag wie Langzeitarbeitslose im Westen. Dies beschloss heute der Bundestag. Einschnitte wird es für jugendliche Arbeitslose geben.

Berlin - Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag am Freitag, das Arbeitslosengeld II (ALG II) Ost auf das Westniveau (345 Euro) anzuheben. Die rund 2,3 Millionen Langzeitarbeitslosen in Ostdeutschland erhalten damit vom 1. Juli an 14 Euro im Monat mehr.

Die heute beschlossenen Neuregelungen beinhalten auch Kürzungen für Jugendliche. So werden Arbeitslose unter 25 Jahren vom 1. April an keinen Regel-Anspruch mehr auf eine eigene Wohnung haben. Jugendliche ohne Ausbildung, die im elterlichen Haushalt wohnen, erhalten als Arbeitslosengeld künftig statt 345 nur noch 276 Euro, also 80 Prozent.

Die Linkspartei lehnte das Gesetzespaket ab, da sie die Einschnitte für jugendliche Langzeitarbeitslose nicht mittragen wollte. Auch die Grünen stimmten dagegen. Die FDP enthielt sich.

Die sozialpolitische Sprecherin der Linkspartei, Katja Kipping, warf der Regierung eine verfehlte Politik «auf dem Rücken der Ärmsten» vor. Die Arbeitslosen im Osten seien «14 Monate lang um 14 Euro geprellt» worden. Mit ihrem Antrag, die Ost-West-Angleichung des ALG II rückwirkend zum 1. Januar 2005 vorzunehmen, scheiterte die Linkspartei. Alle anderen Fraktionen lehnten dies ab.

In der Debatte verteidigten Union und SPD die Reform der Regelungen für Langzeitarbeitslose. Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus Brandner, sagte, mit der Angleichung des ALG II habe die Koalition dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung getragen.

Die Angleichung beim ALG II führt 2007, dem ersten Jahr mit voller Wirkung, voraussichtlich zu Mehrkosten von 230 Millionen Euro. Die Ost-West-Angleichung war vom Hartz-IV-Ombudsrat angeregt worden und sollte ursprünglich rascher kommen. Software-Probleme bei der Bundesagentur für Arbeit verhinderten dies. Die beschlossenen Restriktionen für junge Erwachsene sollen Einsparungen von rund 500 Millionen Euro bringen.

Brandner sagte zu den Einschränkungen für junge Erwachsene, es könne nicht Aufgabe des Staates sein, ein «Auszugsprogramm für Jugendliche» zu organisieren. Er verwies auf die stark gestiegene Zahl der Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften. Brandner nahm die Betroffenen aber gegen Vorwürfe in Schutz, sie hätten die gesetzlichen Regelungen missbraucht. Es seien weder «Zwangsfamilie noch Zwangsräumung» angesagt.

Eine Stichtagsregelung in dem Gesetz verhindert, dass junge Leute, die bereits eine eigene Wohnung haben, zu den Eltern zurück müssen. Arbeits-Staatssekretär Gerd Andres (SPD) sprach von Vertrauensschutz. Vom 1. April an müssen Auszugswillige aber eine behördliche Genehmigung einholen, wenn sie einen eigenen Hausstand, eine so genannte Bedarfsgemeinschaft, auf Kosten des Steuerzahlers gründen wollen. Als Gründe für einen Auszug werden auch schwierige Familienverhältnisse anerkannt.

Der Arbeitsmarkt-Experte der FDP, Dirk Niebel, warf der großen Koalition vor, sie setze rot-grünes «Flickwerk» fort. Der Grünen- Sozialpolitiker Markus Kurth sagte, es habe keine Kostenexplosion durch die Hartz-IV-Regelungen gegeben. Jugendliche Arbeitslose würden nach wie vor unzureichend gefördert. (tso/dpa)

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