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Politik: „Hartz IV ist Etikettenschwindel“

Potsdamer Jurist: Das Gesetz verstößt gegen die Verfassung

Von Matthias Schlegel

Berlin/Potsdam - Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Hartz-IV-Gesetz hat der Potsdamer Rechtsanwalt Thorsten Purps geltend gemacht. In einem neunseitigen Papier, das dem Tagesspiegel vorliegt, listet Purps fünf Problemkreise auf. So verstoße die unbeschränkte Anrechnung des Ehegatteneinkommens bei der Zumessung des Arbeitslosengeldes II gegen Grundsätze des Sozialstaatsprinzip.

Purps spricht gegenüber dem Tagesspiegel von „Etikettenschwindel“: Im Gesetzentwurf werde nicht eingestanden, dass mit Hartz IV das bisherige sozialpolitische Leitprinzip aufgegeben werde. Das sei bei der Arbeitslosenhilfe durch eine „eingeschränkte Lebensstandardsicherung“ gekennzeichnet gewesen. Hartz IV laufe aber nun in Wirklichkeit auf das Prinzip „Armutsvermeidung für Erwerbsfähige oder Arbeitsuchende und ihre Angehörigen“ hinaus. Das werde nicht als gesetzgeberisches Motiv formuliert. Das Gleiche gelte für die Zumutbarkeitsregeln zur Annahme einer Tätigkeit. Hier komme hinzu, dass sich der Gesetzgeber anmaße, einen Betroffenen über Jahre hinweg in eine Tätigkeit zu drängen, bei der er seine eigentliche berufliche Fähigkeit verliere. Der Staat greife damit in das Berufsausübungsrecht ein.

Verfassungsrechtliche Bedenken hat Purps, der die Brandenburger Bodenreform-Erben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertrat, auch bei der Vermögensanrechnung. Er verweist dabei auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur „grundrechtlichen Eigentumsverbürgung“. Überdies hält er die auf zwei Jahre begrenzte Zahlung eines Zuschlages für Empfänger, die aus dem Arbeitslosengeld in das Arbeitslosengeld II übergehen, für zu kurz und damit für verfassungsrechtlich bedenklich. Er moniert außerdem, dass das Gesetz bei der Vorruhestandsregelung, der so genannten 58er Regelung, eine „echte Rückwirkung zu Lasten der Betroffenen“ habe.

In Auftrag gegeben wurde das Gutachten vom Verein „Sozialliberale Mitte“ (SLM), der von Ernst Schliemann aus Brück in Brandenburg geleitet wird. Schliemann sagte dem Tagesspiegel, der Verein wolle Klagen unterstützen und dadurch Veränderungen am Hartz-IV-Gesetz erreichen. Man habe Betroffenen empfohlen, zunächst Widerspruch einzulegen gegen die Aufforderung, einen Neuantrag auszufüllen. Sie bezögen sich darauf, dass ihr bisheriger Bescheid über die Arbeitslosenhilfe unbefristet gilt. Der Mitteilung, dass der Bezug am 31. 12. 2004 ende, fehle die Rechtsgrundlage, da es noch kein Gesetz gebe.

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