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Hartz-IV-Regelsätze: Fünf Euro mehr

Zum 1. Januar 2011 muss die Bundesregierung die Hartz-IV-Regelsätze neu berechnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis als grundgesetzwidrig bezeichnet.

Das Kabinett wird an diesem Mittwoch den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) beschließen. Für die Umsetzung benötigt die Regierung die Zustimmung des Bundesrats, in dem Schwarz-Gelb keine Mehrheit hat.

Regelsätze: Für Erwachsene soll der Regelsatz zum 1. Januar 2011 auf 364 Euro im Monat steigen – fünf Euro mehr als bisher. Der Anstieg fällt so gering aus, weil bei der Berechnung eine kleinere Vergleichsgruppe gewählt wurde als bisher. Der Bedarf eines alleinstehenden Hartz-IV-Empfängers soll sich künftig danach richten, was die unteren 15 Prozent der Einkommen in Deutschland ausgeben. Bisher waren es 20 Prozent. Außerdem werden die Ausgaben für Alkohol und Tabak komplett gestrichen. Die Anpassung der Regelsätze richtet sich nicht mehr nach der Entwicklung der Rente, sondern nach Preisen und Löhnen.

Bildungspaket: Für Kinder aus Hartz-IV-Familien soll künftig in Ganztagsschulen und -kitas das Mittagessen bezahlt werden – bis auf einen Eigenbeitrag von einem Euro pro Mahlzeit. Außerdem soll jedes Kind Anspruch auf zehn Euro im Monat für den Sportverein oder die Musikschule haben. Umstritten ist, wie abgerechnet wird. Während die Arbeitsministerin zunächst eine elektronische Chipkarte oder Gutscheine favorisierte, pocht die CSU darauf, dass das Geld auch direkt an Vereine oder Schulen gezahlt werden kann. Nach deutlicher Kritik aus der Bundesagentur für Arbeit (BA) sollen nun auch nicht die Jobcenter verpflichtet werden, sich um Freizeitangebote für die Kinder zu kümmern. Diese Aufgabe können die Kommunen – und damit die Jugendämter – übernehmen.

Zuverdienst: Ab dem 1. Juli 2011 sollen Hartz-IV-Empfänger bis zu 20 Euro mehr von ihrem Zuverdienst im Monat behalten dürfen, wenn sie zwischen 800 und 1000 Euro verdienen. Für Minijobber ändert sich nichts.

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