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Keine Kompromisse: Ursula von der Leyen lehnt eine Anhebung der Regelsätze für Langzeitarbeitslose über die geplanten fünf Euro hinaus ab.

© dapd

Hartz-IV-Regelsätze: Von der Leyen will nicht feilschen

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen lehnt eine Anhebung der Regelsätze für Langzeitarbeitslose über die von der Regierung geplanten fünf Euro hinaus ab. Sie werde in den Verhandlungen mit der SPD nicht über eine weitere Anhebung feilschen.

Das sagte die CDU-Politikerin in einem Interview der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Das Bundesverfassungsgericht habe transparente und nachvollziehbare Berechnungen von der Bundesregierung verlangt, die sie mit ihrem neuen Gesetz geliefert habe. "Deswegen halte ich persönlich einen politischen Nachschlag für unwahrscheinlich", sagte Leyen.

Die Ministerin verteidigte das von ihr vorgelegte und im Bundesrat am Widerstand der SPD-regierten Länder gescheiterte Gesetz als einen grundlegenden Paradigmenwechsel. "Weg von der Methode 'Immer mehr Geld' hin zu der Überlegung, wie man eine bessere Wirkung erzielen kann." Mit dem darin vorgesehenen Bildungspaket erhielten Kinder aus sozial schwachen Familien mehr Chancen und Möglichkeiten der Beteiligung an Aktivitäten mit Gleichaltrigen.

Regierung und Opposition hatten sich nach dem Scheitern der Hartz-IV-Neuregelung im Bundesrat kurz vor Weihnachten nicht auf einen Kompromiss verständigen können. Bis zum 7. Januar sollen nun verschiedene Arbeitsgruppen Vorschläge zu den strittigen Punkten erarbeiten. Die SPD fordert Verbesserungen am Bildungspaket und auch Fortschritte beim Thema Mindestlohn.

Das Gesetz sieht für die rund 4,5 Millionen erwachsenen Hartz-IV-Bezieher eine Anhebung des Regelsatzes um fünf Euro auf 364 Euro vor. Ebenfalls geplant ist ein Bildungs- und Teilhabepaket für 2,3 Millionen Kinder aus Hartz-IV-Familien. Damit sollen warme Schul- oder Kita-Essen, Nachhilfe und Ausflüge sowie die Mitgliedschaft in Vereinen bezuschusst werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Regelungen gekippt und bis Ende des Jahres eine Neufassung verlangt. (rtr)

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