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Opfer von Hass im Internet: Grünen-Politikerin Claudia Roth.

© picture alliance / dpa

Hass bei Facebook: "Hängt sie auf!" - 4800 Euro Strafe für Hetze gegen Claudia Roth

Wegen Gewaltdrohungen gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth im Internet ist ein Mann in Berlin verurteilt worden. Er hatte den Prozess durch einen Einspruch gegen einen Strafbefehl erzwungen.

Für einen Facebook-Nutzer haben zwei Hasspostings gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth ein teures Nachspiel: Gegen den 57-Jährigen wurde eine Geldstrafe von 4800 Euro verhängt. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Mann am Dienstag der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten sowie der Beleidigung schuldig. In einem seiner Einträge habe Andreas M. dazu aufgefordert, Roth „aufzuhängen“. Der Angeklagte aus Mecklenburg-Vorpommern folgte dem Prozess, den er durch Einspruch gegen einen zunächst erlassenen Strafbefehl erzwungen hatte, zunächst schweigend und mit verschränkten Armen. Erst kurz vor dem Urteil erklärte er gereizt: „Das mit dem Aufhängen ist doch nur lapidar dahingesagt.“ Es sei nicht ernst gemeint gewesen. „Die Beleidigung schon.“

"Abstrakte Gefährdung"

Ein anderer Facebook-Nutzer hatte im Oktober 2015 mit einer Anzeige das Verfahren gegen Andreas M. ins Rollen gebracht. Der 49-Jährige war als Mitarbeiter einer Digitaldruckerei auf die Hetze aufmerksam geworden. „M. hatte als Kunde einen unserer öffentlichen Computerplätze genutzt“, sagte der Zeuge. Er habe ihn für einen „merkwürdigen Wutbürger“ gehalten und dann auf der Facebook-Seite von M. Hassbotschaften gefunden – „rechts, gruselig und menschenverachtend“. Der Angeklagte, der vor Gericht Angaben zu seinem Beruf und zu seinem Einkommen verweigerte, hatte sich auf Äußerungen von Claudia Roth zur Flüchtlingspolitik bezogen. Er bezeichnete die Politikerin unter anderem als „grün-faschistische Sau“ und schrieb weiter: „...hängt sie auf!“.

Die angeklagten Postings von M. seien keine politische Meinungsäußerung, begründete die Richterin. Es habe eine abstrakte Gefährdung bestanden – „es gibt Leute, die sich zu Straftaten hinreißen lassen“. Wie im Strafbefehl ergingen 160 Tagessätze, deren Höhe aber änderte sich von zwölf auf 30 Euro. Aus Sicht des Gerichts liegt das Einkommen von M. höher als Hartz IV. Er kann Rechtsmittel einlegen.

Einen Text über den Widerstand gegen ein Gesetz gegen Hass im Internet lesen sie hier.

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