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Die Berliner Philharmoniker bleiben Nutznießer des Hauptstadtfinanzierungsvertrages, der die Zuständigkeiten des Bundes für die Hauptstadtkultur, die Finanzierung der inneren Sicherheit im Parlaments- und Regierungsviertel und einen umfangreichen Grundstückstausch regelt.

© Wolfgang Kumm/dpa

Hauptstadtfinanzierungsvertrag: Berlin bleibt Bittsteller bei den Hauptstadtkosten

Mit dem neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag hat Berlin Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Beim vereinbarten Grundstückstausch läuft das Land aber Gefahr am Ende kräftig draufzahlen zu müssen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ulrich Zawatka-Gerlach

Es ist schön, dass ein großer Vorkämpfer für Berlin den neuen Vertrag über die Finanzierung der Hauptstadt mit unterschreiben konnte. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist aber auch dafür bekannt, dass er ein harter Knochen ist, wenn es ums liebe Geld geht. Und so muss der Senat damit leben, dass die am Montag abgeschlossene Vereinbarung zwar finanzielle Planungssicherheit für zehn Jahre bietet, insgesamt aber knapp kalkuliert ist.

Positiv ist zu vermerken, dass der Bund seine Verantwortung für das kulturelle Erbe Berlins auch in der Zukunft großzügig wahrnimmt – und zum ersten Mal seit dem Umzug von Parlament und Regierung an die Spree bereit ist, die Kosten der hauptstadtbedingten Sicherheit großenteils zu begleichen. Ab 2018 zu 80 Prozent, bisher war es nicht mal die Hälfte. Nicht ohne Risiko ist aber der vereinbarte Ringtausch von Bundes- und Landesgrundstücken. Das Dragoner-Areal in Kreuzberg und das Haus der Statistik am Alexanderplatz kann der Senat natürlich gut brauchen. Und es macht auch Sinn, die riesige Fläche des Flughafens Tegel, die noch zu zwei Dritteln dem Bund gehört, in Landeseigentum zu übernehmen.

Doch Berlin läuft Gefahr, für den Deal am Ende kräftig draufzahlen zu müssen. Es fehlen bisher verbindliche Bewertungen der Immobilien, und die Zeit drängt, weil alle Grundstücksgeschäfte bis zum Jahresende abgewickelt werden müssen. Offen bleibt auch, ob der Rechtsstreit zwischen dem Bund und einem privaten Investor so ausgeht, dass Berlin das Dragoner-Areal auch übernehmen kann. Es wird dauern, bis Gewissheit herrscht.

Es ist auch schade, dass der Bund über andere Dinge, die mit der Hauptstadtrolle verbunden sind, nicht verhandeln wollte. Das gilt beispielsweise für Verkehrsprojekte oder die Finanzierung weiterer Gedenkstätten von nationaler Bedeutung. Es hat sich also seit 1994, als der erste Hauptstadtfinanzierungsvertrag in Kraft trat, prinzipiell nichts geändert: Berlin bleibt Bittsteller, weil das Grundgesetz den Bund nur sehr allgemein verpflichtet, für seine Hauptstadt einzustehen. Ein Gesetz, das Rechte und Pflichten konkret regelt, wird Berlin hartnäckig verweigert.

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