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Haushalt: Schwache Länder wehren sich

Ministerpräsident Böhmer: Bund darf unsere Einnahmen nicht mindern.

Berlin - Die besonders hoch verschuldeten Bundesländer wollen sich dagegen wehren, dass ihnen durch Bundesgesetze Einnahmeverluste bei den Steuern entstehen und es dadurch unmöglich wird, die im Vorjahr beschlossene Schuldengrenze einzuhalten. Nach einem Treffen der Regierungschefs von Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen- Anhalt und Schleswig-Holstein sagte der Magdeburger Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) dem Tagesspiegel: „Es ist ein Problem, den vereinbarten Konsolidierungspfad einzuhalten, wenn der Bund durch seine Gesetzgebung unsere Einnahmen mindert.“

Böhmer forderte daher eine Sonderregelung für die hoch verschuldeten Länder. „Sanktionen darf es nur bei schuldhaftem Verletzen der Schuldenregelung durch ein Land geben, nicht aber, wenn die Grenze aufgrund belastender Bundesgesetze nicht eingehalten werden kann.“ Man müsse sich darüber nun mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) unterhalten. Die fünf Länder wollten dem Bund ein gemeinsames Angebot machen, wie die auferlegte Konsolidierungsvereinbarung aussehen könnte.

Weiter gehende Reformen, etwa mehr Eigenständigkeit der Länder im Finanzbereich oder einen Finanzausgleich nur zwischen Bund und steuerschwachen Ländern, sieht Böhmer mit Skepsis. Er betonte jedoch: „Wir wollen von der Hilfsbedürftigkeit wegkommen.“

Nach der Grundgesetzänderung für eine Schuldenbremse erhalten die fünf am höchsten verschuldeten Länder jährlich 800 Millionen Euro Konsolidierungshilfen vom Bund und den anderen Ländern, müssen sich aber der Kontrolle durch einen sogenannten Stabilitätsrat unterwerfen. Damit sollen sie in die Lage versetzt werden, ab 2020 ohne Neuverschuldung auszukommen. Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt bekommen je 80 Millionen Euro, Bremen erhält 300 Millionen, das Saarland 260 Millionen. Zu der Vereinbarung gehört auch ein langfristiger Plan zur Schuldensenkung.

Eine Steuerreform im Bund mit Entlastungen bei der Einkommensteuer, wie sie von der schwarz-gelben Regierung zumindest in ihrem Koalitionsvertrag angepeilt wird, würde für alle Länder und auch die Kommunen jedoch Einnahmeverluste bedeuten. Aus diesem Grund lehnt auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) mit Blick auf seine Landtagswahl im Mai Steuersenkungen ab. Der Bundesrat warnte am Freitag die Bundesregierung davor, angesichts der klammen Haushaltslage weiter Kosten auf Länder und Kommunen zu verlagern.

Die Länderkammer forderte zudem, die Regelungen für die Verwendung der Finanzmittel aus dem Konjunkturpaket II zu lockern. Die Länder wollen vor allem erreichen, dass bei der vom Bund geforderten Zusätzlichkeit der Investitionen Abstriche gemacht werden. Die Konjunkturmittel sollen eigentlich nur in neue Vorhaben fließen, damit die Länder nicht alte Projekte damit finanzieren und der Ankurbelungseffekt verloren geht. Allerdings führte das Gesetz dazu, dass einzelne Länder mit ohnehin hohen Investitionen benachteiligt wurden. Vor allem in Sachsen ist das so; das Land müsste deswegen mehr Schulden aufnehmen. Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) hat daher im Dezember seine Zustimmung zum „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ an ein Entgegenkommen des Bundes beim Zusätzlichkeitskriterium geknüpft.

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