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Politik: Havemann-Prozess: Freiheitsstrafen für zwei frühere DDR-Staatsanwälte

Wegen Verfolgung des DDR-Regimekritikers Robert Havemann sind zwei frühere DDR-Staatsanwälte vom Neuruppiner Landgericht zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Der ehemalige Kreisstaatsanwalt aus Fürstenwalde und die ranghohe Mitarbeiterin der DDR-Generalstaatsanwaltschaft hätten sich bei drehbuchartig geplanten Scheinprozessen gegen Havemann der Rechtsbeugung schuldig gemacht, urteilte die 1.

Wegen Verfolgung des DDR-Regimekritikers Robert Havemann sind zwei frühere DDR-Staatsanwälte vom Neuruppiner Landgericht zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Der ehemalige Kreisstaatsanwalt aus Fürstenwalde und die ranghohe Mitarbeiterin der DDR-Generalstaatsanwaltschaft hätten sich bei drehbuchartig geplanten Scheinprozessen gegen Havemann der Rechtsbeugung schuldig gemacht, urteilte die 1. Große Strafkammer im neu aufgelegten Prozess am Montag.

Das Landgericht folgte mit dem Urteil im wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die zwölf und 14 Monate auf Bewährung gefordert hatte. Die Verteidigung, die Freispruch verlangt hatte, kündigte Revision an. Im ersten Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) waren die beiden Angeklagten 1997 freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Urteile 1998 aufgehoben.

Havemann war nach einem im Westen veröffentlichten offenen Brief an Staats- und Parteichef Erich Honecker 1976 von der DDR-Justiz unter Hausarrest gestellt worden. 1979 wurde - laut Gericht maßgeblich von der Staatsanwältin initiiert - ein Devisenstrafverfahren gegen Havemann eingeleitet, in dem dieser zu einer Geldstrafe von 10.000 DDR-Mark verurteilt wurde. Für die erwiesene Rechtsbeugung durch die 70-jährige Angeklagte seien absichtliche menschenverachtende Verstöße gegen Verfahrensgrundsätze ausschlaggebend, sagte der Vorsitzende Richter, Gerd Wegner.

Es habe detaillierte Absprachen zwischen "außerhalb der Justiz stehenden Organen" und der DDR-Generalstaatsanwaltschaft gegeben - zum Verfahrensablauf bis hin zum Urteil. Auch sei keine Öffentlichkeit hergestellt worden: Die wenigen Zuschauerplätze wurden von Stasi-Mitarbeitern besetzt. Die Neuruppiner Kammer kam zu dem Schluss, dass die Angeklagte an diesen Absprachen beteiligt gewesen sein könnte. "Mit wem sonst hätten die beteiligten Stellen sich abstimmen sollen?", fragte Wegner.

Der frühere Kreisstaatsanwalt von Fürstenwalde habe sich der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung schuldig gemacht, da es sich bei dem Hausarrest gegen Havemann - auch nach DDR-Recht - um eine Freiheitsberaubung ohne gesetzliche Grundlage handelte.

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