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Politik: Heilige Versprechen

Ausländer, die Deutsche werden wollen, müssen sich schon jetzt ausdrücklich zum Grundgesetz bekennen und ihre Verfassungstreue für die Zukunft erklären – das allerdings ohne Schwur . So steht es im Ausländergesetz.

Ausländer, die Deutsche werden wollen, müssen sich schon jetzt ausdrücklich zum Grundgesetz bekennen und ihre Verfassungstreue für die Zukunft erklären – das allerdings ohne Schwur . So steht es im Ausländergesetz. Neue Staatsbürger müssen darüber hinaus versprechen, keinerlei Bestrebungen zu verfolgen, die „gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind“. Dafür reicht eine

Unterschrift . Ein Eid, also eine zeremonielle Beteuerung, ist nicht vorgesehen. Bislang gibt es Vereidigungen im deutschen Recht etwa für Zeugen und Sachverständige vor Gericht. Auch Beamte und Richter müssen einen Eid leisten, wenn sie in den Staatsdienst eintreten. Der Wortlaut der Eidesformel ist jeweils gesetzlich geregelt. Im Strafprozess etwa wird nach religiösen und weltlichen Beteuerungen unterschieden. Man sagt: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“. Oder nur: „Ich schwöre es“. Wer den Eid aus Glaubens oder Gewissensgründen ablehnt, kann eine „eidesgleiche Bekräftigung “ abgeben. Wer falsch schwört, macht sich strafbar.neu

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