zum Hauptinhalt

Heimkinder: "Wie die Tiere"

DDR-Heimkinder haben ein Recht auf Entschädigung, sagt das Verfassungsgericht – und lenkt damit den Blick auf Fälle im Westen.

Karlsruhe/Berlin - Es war eines jener Probleme, die es nach dem Konzept des Staates gar nicht geben durfte: Schwer erziehbare Kinder, wütende, aggressive oder auch verschlossene, solche, die ihre Familie nicht mehr ertrugen und solche, deren Eltern sie nicht mehr ertragen konnten. Zu Tausenden kamen sie in Heime und sollten dort zu realsozialistischen Mustermenschen umgeformt werden – ein wenig aufgearbeitetes Kapitel des DDR-Unrechts. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Debatte angestoßen, womöglich mit Folgen für die Diskussion um Entschädigungen für ehemalige westdeutsche Heimkinder. Wer in einem DDR-Heim einsaß, sagen die Richter in einem Beschluss vom Donnerstag, kann nach dem Gesetz zur Aufarbeitung strafrechtlichen DDR-Unrechts rehabilitiert und entschädigt werden.

Juristisch ist dies für Westfälle belanglos, jedoch: „Mit dem Beschluss stehen die Heimkinder Ost jetzt besser da als die Heimkinder West“, sagt Gerrit Wilmans, Rechtsanwalt vom Verein ehemaliger Heimkinder (VEH). Das Gericht habe deutlich gemacht, dass Freiheitsentzug und Menschenrechtsverletzung auch nach vielen Jahren noch kompensiert werden können. „Wir sehen uns in unserer Forderung auf ganzer Linie gestärkt, eine generelle Entschädigung zu erreichen.“ Verjährungsfragen dürften keine Rolle spielen. Das Verfassungsgericht habe auch das häufig gebrachte Argument vom Tisch gewischt, die Misshandlungen seien nur zeittypische strenge Erziehungsmethoden gewesen.

Der jetzt in Karlsruhe erfolgreiche Kläger hat einige der härtesten DDR-Einrichtungen durchlaufen, bis hin zum berüchtigten Jugendwerkhof Torgau. Für seine verlorene Jugend wollte er rehabilitiert werden. Für die Torgauer Jahre gelang das – für die Zeit in den anderen Stationen hatten es Gerichte in Magdeburg und Naumburg in der Vergangenheit abgelehnt. Ihr Argument: Die Einweisung in ein Kinderheim unter „Zugrundelegung des Standes der pädagogischen Wissenschaft im Jahr 1961“ sei rechtsstaatlich in Ordnung gewesen. Der Junge sei nicht politisch verfolgt und auch nicht wegen politischer Taten verurteilt worden. Er sei einfach ein Heimkind gewesen.

Ein Heimkind? Der sachsen-anhaltinischen Justiz schlugen die Verfassungsrichter jetzt deren Verdikte mit einer Vehemenz um die Ohren, die an die Zuchtmittel von damals erinnert. Es gehe nicht um Taten der Kinder, sondern um die Zustände in den Heimen. Das Gericht habe den gesetzgeberischen Willen der Opferentschädigung „in unvertretbarer Weise verengt“. Eine „krasse Missdeutung“, „sachfremd“ und „willkürlich“.

Der Mann, heute ein Mittfünfziger, hatte ausführlich sein Leid geschildert, wenn den Erziehern etwas nicht passte: Sie sperrten ihn ein, ließen ihn hungern oder barfuß und in Unterwäsche stundenlang stehen, er durfte nicht schlafen, wurde geschlagen, musste Tabletten schlucken. Schließlich kam er ins „Kombinat der Sonderheime“. Gitter vor den Fenstern, Anstaltskleidung, keine Post, kein Rundfunk, stattdessen Prügel. „Wie Tiere“ seien die Kinder in die Waschräume getrieben und unter kalte Duschen gestellt worden. Seine Vorwürfe belegte er mit eigenen Briefen aus der Zeit und Schreiben der Heimleitung.

Jetzt hat das Ex-Heimkind Chancen, als Opfer des DDR-Strafrechts anerkannt zu werden. Über 180 000 Anträge gab es seit der Wende, über 600 Millionen Euro sind geflossen. In letzter Zeit stieg die Zahl der Anträge wieder.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false