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Politik: Helmut Kohl: Keine persönliche Bereicherung - Auszüge aus dem Beschluss

"Die Zustimmung des Gerichts..

"Die Zustimmung des Gerichts... zur Einstellung gegen Zahlungsauflage erfolgt, weil die Rechtslage unklar ist und ... im Falle einer Anklageerhebung und eventueller Verurteilung ... aller Voraussicht nach nur eine Geldstrafe in Betracht käme, welche die in Erwägung gezogene freiwillige Zahlung nicht überschreiten würde ..."

"Eine persönliche Bereicherung liegt nicht vor ...

"Der Einstellung steht nicht entgegen, dass der Beschuldigte die Namen der Spender nicht mitgeteilt hat ... "

" ... weit überwiegende Milderungsgründe, als da wären: sein über 50 Jahre währendes Engagement für die staatliche Gemeinschaft ..., seine unbestrittenen Verdienste um die Schaffung einer europäischen Friedenszone im Allgemeinen, um die Aussöhnung mit den Nachbarn Deutschlands und um die deutsche Einheit im Besonderen ..."

"Grundsätzlich ist festzustellen, dass Verstöße gegen das Parteiengesetz keine unmittelbaren strafrechtlichen Sanktionen auslösen ... "

"Im Falle einer Einstellung gilt der Betroffene nicht nur als nicht vorbestraft, sondern nach Artikel 6 der Menschenrechtskonvention ... weiterhin als unschuldig ... "

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