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Volker Hoff.

© picture alliance / dpa

Hessen: Ex-Minister Hoff droht Strafanzeige wegen Geldwäsche

Der frühere hessische Landesminister Volker Hoff gerät nach einem Zivilurteil, dass ihn zu einer Millionenzahlung verdonnerte, unter Druck. Die Staatsanwaltschaft prüft nun auch ein Strafverfahren gegen den CDU-Politiker und Unternehmer. Es geht um die Verschiebung von Werbegeldern.

Volker Hoff, einst hessischer Minister unter Roland Koch und zuletzt Cheflobbyist und Vorstand beim Autobauer Opel, trägt gerne Fliege. Es ist sein Markenzeichen. Der 55-jährige Werbekaufmann und einflussreiche Medienpolitiker gehörte zwei Jahrzehnte zu den mächtigsten Männern in der hessischen CDU. Ministerpräsident Koch beförderte ihn 2006 zum Europaminister, obwohl schon damals die Geschäftspraktiken des findigen Werbekaufmanns umstritten waren. Anfang November hat die Zivilkammer des Wiesbadener Landgerichts den Ex-Minister wegen leichtfertiger Geldwäsche zu 2,5 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt. Und jetzt könnte es noch schlimmer kommen für Hoff: Denn nach dem Zivilverfahren prüft die Wiesbadener Staatsanwaltschaft nun auch die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Dem einst wirtschaftlich Erfolgreichen droht sogar die private Pleite.

Hoff werden Geschäftspraktiken zum Verhängnis, mit denen er in den Jahren 2002 bis 2006 Millionen verdient hat. Damals hatte seine Werbeagentur ZHP mit Alexander Ruzicka, dem Boss der milliardenschweren Aegis-Media, einen Deal vereinbart. Ruzicka verschaffte ZHP unentgeltliche Fernseh-Werbezeiten, die TV-Sender seiner Firma als Rabatt gewährt hatten. ZHP verkaufte diese Werbezeiten gegen Geld an Dritte. Die Einnahmen wurden zwischen ZHP und Ruzicka aufgeteilt. Hoff hatte stets beteuert, er sei damals gutgläubig von der korrekten Abwicklung eines ganz normalen Geschäfts überzeugt gewesen. ZHP habe Ruzicka Geld für „Beratungen“ bezahlt. Dass der mit den Erträgen seinen aufwendigen Lebensstil als Partylöwe und selbsternannter Wiesbadener „Sonnenkönig“ finanzierte, habe er nicht gewusst. Ruzicka wurde zu elf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Hoff blieb unbehelligt, weil ihm die Staatsanwaltschaft glaubte. Doch das Zivilurteil das Landgerichts, das die Rechtsvertreter der von Ruzicka geschädigten Aegis-Tochter Carat jetzt erstritten haben, spricht eine andere Sprache. Carat erzielte gegen den Privatmann Hoff den sofort vollstreckbaren Anspruch auf 2,5 Millionen Euro Schadenersatz. Die Urteilsbegründung hat es in sich: Nach Sachlage habe sich damals dem ZHP-Geschäftsführer Hoff der Eindruck „aufdrängen“ müssen, dass die Ruzicka- Zuwendungen „krimineller Herkunft“ seien. Hoff habe davor „leichtfertig die Augen verschlossen“ und nicht einmal „die minimalsten Sorgfaltsanforderungen“ eines Geschäftsführers erfüllt.

Prekär für Hoff ist, dass seine Gegner mit dem Zivilurteil den Zugriff auf sein Vermögen erhalten. Er gehe gegen das Urteil in die nächste Instanz und werde um seine Reputation kämpfen, in seinem Leben habe er niemals „krumme Sachen gemacht“, versicherte Hoff dem Tagesspiegel.

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