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Politik: Hessen: Nach Weimarer Vorbild

Das hessische Wahlprüfungsgericht ist eine bundesweit einmalige Einrichtung. Während in den meisten Bundesländern das Parlament über die Gültigkeit einer Wahl entscheidet, ist dafür in Hessen nach der Verfassung ein fünfköpfiges Gremium aus den beiden höchsten Richtern des Landes sowie drei Parlamentariern zuständig.

Das hessische Wahlprüfungsgericht ist eine bundesweit einmalige Einrichtung. Während in den meisten Bundesländern das Parlament über die Gültigkeit einer Wahl entscheidet, ist dafür in Hessen nach der Verfassung ein fünfköpfiges Gremium aus den beiden höchsten Richtern des Landes sowie drei Parlamentariern zuständig. Diese Zusammensetzung ist der des Wahlprüfungsgerichts der Weimarer Reichsverfassung nachgebildet. Die Institution an sich sowie ihre Besetzung wurden unlängst vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für rechtens befunden. Vorsitzender des Wahlprüfungsgerichts ist derzeit der Präsident des hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Bernhard Heitsch. Dem Gericht gehören darüber hinaus die Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Brigitte Tilmann, der Fraktionsgeschäftsführer der CDU, Stefan Grüttner, FDP-Fraktionschef Jörg-Uwe Hahn und der Fraktionsgeschäftsführer der SPD, Manfred Schaub, an. Die Ermittlungsarbeit führt nach dem hessischen Wahlprüfungsgesetz ein Richter am Verwaltungsgerichtshof des Landes.

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