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Koch Amtszimmer

© Frank Ossenbrink

Hessen: Vom Koch zum Kellner

Sollte Hessens Regierungschef Roland Koch geschäftsführend weitermachen, müsste er tun, was andere wollen. Denn er bliebe unter bestimmten Voraussetzungen im Amt, bis ein Nachfolger kommt. Doch SPD, Grüne und Linke könnten ihm gehörig dazwischenfunken.

Am Tag eins nach der Wahl hatte Roland Koch in Berlin die Weisheit der hessischen Verfassungsmütter und -väter gerühmt. Sollte bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Landtags am 5. April keine belastbare Regierungskoalition zustande kommen, werde er nach der Verfassung geschäftsführend im Amt bleiben. Der Ministerpräsident muss nach der hessischen Verfassung zwar zur konstituierenden Sitzung des neuen Landtags seinen Rücktritt erklären, bleibt jedoch bis zur Neuwahl eines neuen Ministerpräsidenten geschäftsführend im Amt.

Doch 2008 ist nicht 1982, als Ministerpräsident Holger Börner (SPD) vorgemacht hatte, wie das geht. Wenn sich die SPD-Frontfrau Andrea Ypsilanti nicht von den Linken ins Amt der Ministerpräsidentin heben lässt, würde Koch (CDU) zwar Ministerpräsident bleiben; sogar der Haushalt für das laufende Jahr ist verabschiedet. Doch mit ihrer Mehrheit könnten SPD, Grüne und Linke dem Ministerpräsidenten mit politischen und gesetzgeberischen Initiativen das Leben schwer machen, ohne formal zusammenarbeiten zu müssen.

So könnten sie beschließen, die zum Wintersemester eingeführten Studiengebühren wieder abzuschaffen und den Hochschulen den Einnahmeausfall von jährlich 120 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zubilligen. Sie könnten der Regierung per Gesetz vorschreiben, dass sie mehr Ganztagsschulen genehmigen und zusätzliche Lehrerstellen ausschreiben muss. Da Roland Koch und seine Regierungsmannschaft an Recht und Gesetz gebunden sind, wären sie ausführendes Organ einer anderen politischen Mehrheit. Ein Trumpf allerdings bliebe Roland Koch. Er könnte den Zeitpunkt für mögliche Neuwahlen bestimmen. Stellt er im Landtag die Vertrauensfrage und scheitert an den 57 Gegenstimmen, muss der Landtag binnen 12 Tagen eine neue Regierung bestimmen oder das Landesparlament ist aufgelöst. Es folgen spätestens nach 60 Tagen automatisch Neuwahlen.

Wenn Koch beabsichtigt, Mitglieder seiner Regierung auszutauschen, müsste er das bis zum 5. April erledigt haben. Bis dahin ist der alte Landtag noch im Amt. Koch könnte zum Beispiel seine angeschlagene Kultusministerin Karin Wolff ablösen, und er könnte Spitzenpolitiker der FDP ins Kabinett berufen. Über die dann fällige Vertrauensfrage würde noch mit der alten CDU-Mehrheit abgestimmt.

Christoph Schmidt-Lunau[Wiesbaden]

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